Nebengewerbe gründen bereich Holz + Metall?
Hallo zusammen,
Ich spiele schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken, ein Nebengewerbe im Bereich handgemachtes zu starten.
Geplant ist auch die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen.
Um genauer zu werden: Ich möchte Esstische/Couchtische aus Holz und Epoxidharz sowie das Gestell selbst herstellen aus Metall(inkl. Schweißen); Uhren aus Holz, Kerzenständer, Teelichthalter, Hängeregale usw.
Nun frage ich mich ob mir das ohne weiteres möglich ist dies zu tun oder ob ich dabei auf Probleme bezüglich voraussetzungen stoßen könnte?
Zu mir:
•Abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker Bereich Behälter -und Apparatebau
•Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Metall
•Internationaler Schweißfachmann
Bringt mich das meinem Vorhaben weiter oder ist das unbedeutend für mein Vorhaben?
Vllt. Kennt sich ja jemand aus und kann mir da weiter helfen.
Vielen Dank schonmal!
2 Antworten
Ich spiele schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken, ein kleingewerbe im Bereich handgemachtes zu starten.
Und da geht es schon los:
Es gibt kein "Kleingewerbe", sondern nur das Gewerbe.
Dann mal wieder die Langversion:
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das wäre bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:
Klicken: Existenzgründerseminar
Ich weiß, das klingt hart, es ist aber so.
Deshalb habe ich sämtliche Produktherstellung (Kleinteile im Naturschutzbereich) eingestellt und gehe stattdessen mit meinem Hund spazieren. (steuerfrei und ohne gesetzliche Reglungen beachten zu müssen)
Mit fällt auf, das dir alle Kenntnisse im kaufmännischen Bereich fehlen, das Problem ist aber nicht die Sachen her zu stellen, sondern der Vertrieb...