Kirchliche Unterrichtserlaubnis für Lehramt BK mit Kindern?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus eigenen Erfahrungen im Schuldienst kann ich dir sagen, dass von einem kath. Religionslehrer/in erwartet wird, dass er seine Kirche glaubwürdig vertritt und zu ihren - auch moralischen - Grundsätzen steht.

Das vorhandene Kind ist nicht das Hindernis, sondern das Zusammenleben ohne Trauschein. Es geht nicht darum, ob jeder Religionslehrer dogmatisch fehlerlos ist, es geht um die eigene Wahrhaftigkeit. Man kann nicht einerseits den kath. Lehrstoff einschließlich der Sakramente unterrichten und die Kinder im Sinne des kath. Glaubens unterweisen und andererseits die Weisungen der Kirche missachten und in wilder Ehe leben.

Das wäre kein gutes Vorbild für Kinder und Jugendliche, die mit Recht erwarten dürfen, dass die Verkündigung auch vorgelebt wird. Die kirchliche Trauung ist also Voraussetzung für die kirchliche Lehrerlaubnis.

Natürlich darfst du nicht unterrichten. Du lebst in Sünde. Du willst die katholische Lehre vertreten und verstösst selbst eklatant dagegen? Wahrscheinlich nimmst du auch die Pille und glaubst nicht an die Jungferngeburt. So gehts ja gar nicht- Wenn man sich für eine Religion entscheidet hat man eben die Regeln zu befolgen. Sinnlos sind diese Regeln immer, aber das weiß doch jeder.

Die Missio canonica ist in der römisch-katholischen Kirche die Beauftragung mit Verkündigungs- und Lehraufgaben; spezifisch insbesondere zum einen der Seelsorgeauftrag für einen Priester, zum anderen die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen oder als Hochschullehrer an theologischen Fakultäten. Sie ist im can. 805 CIC geregelt und wird verbunden mit einer Unbedenklichkeitserklärung, dem sogenannten Nihil obstat, von der jeweils zuständigen kirchlichen Instanz erteilt. Mit dem Antrag auf Erteilung der Missio canonica gibt der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird auf Antrag eine vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt. Bei Kirchenaustritt wird die missio canonica entzogen. Fällt der Inhaber der Missio canonica vom Glauben ab und verbreitet entgegen seinem Versprechen eine Lehre, die nicht mit der der römisch-katholischen Kirche übereinstimmt (Häresie), so wird ihm vom zuständigen Bischof die Missio canonica entzogen.

http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/3/4/1/741402.pdf

Punkt 7b verlangt in der persönlichen Lebensführung eine Beachtung der Grundsätze der katholischen Kirche. Ein Kind zu haben aber ist zwar Folge der Lebensführung, aber es ist nicht Teil der Lebensführung in dem Sinn, dass es eine Verleihung der Missio gefährden könnte. Die vorläufige Missio bekommt man auch einfacher als die endgültige. Günstig ist auch, wenn der zuständige Pfarrer nichts Negatives sagt (der Ortspfarrer wird stets befragt und man muss auch „Bürgen“ angeben).

(Quelle Wikipedia und mykath.de/index.php?showtopic=21797)


Davon habe ich noch nie was gehört, aber wo du es sagst: Ich kenne nur alleinstehende oder verheiratete Religionslehrer. Dass du eine Erlaubnis brauchst wäre genauso blöd, als ob ein geschiedener Religionslehrer sein Amt abgeben müsste. Ich habe einen Religionslehrer an der Schule, der hatte was mit seiner ehemaligen Schülerin und hat danach eine Pfarrerin geheiratet, aber ihm drohte nichts. Also denke ich nicht, dass du auf dein Lehramt verzichten musst. Informiere dich doch mal auf dem Amt! :)


avisy 
Fragesteller
 13.03.2011, 21:45

ja, aber da ist wiederum der Unterschied, dass er die Erlaubnis schon erteilt beommen hat und die dürfen die nicht so einfach entziehen...

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gottesanbeterin  13.03.2011, 21:59

Ich habe schon erlebt, dass eine geschiedene Mutter ihren Job als Religionslehrerin verlor!

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avisy 
Fragesteller
 13.03.2011, 22:13
@gottesanbeterin

wow... das die so streng sind, habe ich jetzt wirklich nciht gedacht. ich meine wir leben doch in einer modernen gesellschaft und es ist doch naiv zu glauben, dass jeder religionslehrer zu 100% dem grundsätzen der kirche folgt (in jedem punkt..)

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waldfrosch64  30.12.2015, 16:49
@gottesanbeterin

Dann lebte diese  wohl in der Sünde und nicht in der Ordnung Gottes .Oder du stellst das hier verzerrt dar.

Es ist kein Problem in für die  Kirche Geschieden zu sein ,wenn natürlich auch bedauerlich .Sofern man sich nicht erneut mit einem neuen Mann verheiratet oder in wilder Ehe zusammenlebt.

Scheidung allein schliesst keinen von einem Sakrament aus ,das tut immer nur, das in der Sünde verharren wollen .

Da gilt nicht nur für den Ehebruch ,sondern für alle anderen Sünden auch .

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waldfrosch64  30.12.2015, 16:52
@avisy
  • Jeder Verein hat seine Regeln wie viel mehr die Kirche die die Regeln nicht selbst aufgestellt hat ,sondern hier gab und Gott die Gebote .
  • Zu fallen ist menschlich .In der Sünde leben zu wollen ist eine ganz andere Sache .
  • Dann soll man eben einen Beruf ergreifen, wo Moral (das Verhalten das wir in der Beziehung zu Gott gegenüber an den Tag legen ) keine Rolle spielt .
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Rheinflip  14.04.2011, 10:04

Das war mit Sicherheit ein Evangele, ein katholischer Relilehrer würde nie ein katholische Pfarrerin heiraten können. :D

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Ja, genau das heißt das. Nicht mehr und nicht weniger. Das wussten sie aber als angehende Religionspädagogin. Dieses Wissen (Kirchenrecht) sollen sie ja später einmal vermitteln können. Also heiraten sie kirchlich (nur die gilt) den Vater ihrer Tochter, oder suchen sie sich einen anderen Job. Eine andere Lösung gibt es wohl nicht.