Kirchliche Trauung?

7 Antworten

Grundsätzlich ja.

Voraussetzung ist, dass nach katholischem Kirchenrecht nicht bereits eine gültige Ehe aus einer früheren Verbindung besteht. Das gilt auch für den nichtkatholischen Partner, z. B. wenn er früher schon mal standesamtlich verheiratet war und dann geschieden wurde. Eine solche Ehe würde dann aufgrund ihres Naturrechtscharakters als weiterhin bestehend betrachtet werden. Bestand aber bisher keine frühere Ehe (auch "nur" standesamtlich), dann steht dem in der Regel nichts im Weg.

Von Experte wolfruprecht bestätigt

Wenn einer der beiden Partner getauft ist und der andere nicht, nennt man das Religionsverschiedenheit. Diese gilt im katholischen Kirchenrecht zwar im Prinzip als Ehehindernis. Die bischöfliche Behörde kann aber eine Ausnahmegenehmigung erteilen, sodass eine kirchliche Eheschließung trotzdem möglich ist. Zumindest in Deutschland wird diese Ausnahmegenehmigung (Dispens) in aller Regel erteilt.

Voraussetzung ist allerdings (wie bei jeder katholischen Eheschließung), dass beide Partner das katholische Eheverständnis bejahen: Die Ehe kann nur freiwillig eingegangen werden. Die Eheschließenden nehmen sich gegenseitig als ausschließliche Partner an. Sie wollen keine offene Beziehung führen, sondern einander treu sein. Die Ehe soll gelten, bis einer der Partner stirbt. Sie soll dem Wohl beider Partner dienen. Die Partner sind bereit, Kinder zu bekommen und aufzuziehen.

Für eine religionsverschiedene Ehe gilt außerdem: Der katholische Partner muss entschlossen sein, katholisch zu bleiben. Er muss versprechen, sich dafür einzusetzen, dass etwaige Kinder katholisch getauft und erzogen werden.

Wenn ihr mit diesen Bedingungen einverstanden seid, dann wendet euch an die katholische Pfarrgemeinde eures Wohnortes, um die Eheschließung vorzubereiten. Der Pfarrer wird dann die erforderliche Genehmigung der bischöflichen Behörde einholen.

Die Trauung wird so gestaltet, dass du als nicht gläubiger Partner keine religiösen Aussagen machen musst. Du musst keine Gebete sprechen, du musst nicht sagen: "Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau". Die Trauung findet auch nicht im Rahmen einer Messe mit Kommunion teil, denn an der Kommunion dürftest du als Nichtmitglied nicht teilnehmen. Stattdessen ist ein Gottesdienst ohne Kommunion vorgesehen.

Jeder Geistliche weiß (oder kann wenigstens nachschlagen), wie eine Trauung einem Fall wie deinem funktioniert. Das entsprechende Buch "Die Feier der Trauung" enthält extra ein Kapitel "Die Trauung eines Katholiken mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt". Den Ablauf kannst du hier nachlesen: https://www.erzdioezese-wien.at/pages/inst/18404935/kirchlichheiraten/feierdertrauung/trauungnichtglaubend

Ja, das ist möglich. Bei Ehen mit einem orthodoxen Partner oder mit einem Nichtchristen ist aber die Genehmigung des zuständigen Bischofs notwendig.

In der römisch-katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner oder mit einem Nichtchristen zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung#R%C3%B6misch-katholische_Kirche

Nun, eigetlich nicht.

Und als Katholikin darf man ja auch kein Atheisten her heiraten (steht in der Bibel). Aber wenn das Deiner Verlobten es egal ist oder die es nicht weiss....dann wird es irgendwie gehen. Evtl. nicht in der Kirche, aber von einem freien Theologen.

gottesanbeterin  18.03.2022, 16:35

In der Bibel steht überhaupt nichts über Katholiken!

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Naimrif  19.03.2022, 14:25
@gottesanbeterin

....und auch nichts über Atheisten.

Wer wen die heiraten darf, schon gar nicht.

Evtl. wenn man AT-Regelungen analog versteht.

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wolfruprecht  19.03.2022, 14:18

Deine Antwort verfehlt ja nicht nur einmal das Thema. Dabei ist die Frage eindeutig gestellt.

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Ja, es reicht wenn einer in der Kirche ist.