Kirchenaustritt unter 18 Jahren?

5 Antworten

Schau mal hier, speziell Punkt 5.1:

http://www.kirchenaustritt.de/bayern

Anders ist es mit der Teilnahme am Religionsunterricht:

1) Die Teilnahme am Religionsunterricht und an kirchlichen Handlungen und Feierlichkeiten bleibt der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten, vom vollendeten 18. Lebensjahr ab der Willenserklärung der Schüler überlassen.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-137

matmatmat  16.02.2017, 08:39

Genau. Austreten ist schon ab 14 möglich und in Bayern manchmal die einzige Möglichkeit dem Elterlichen Zwang dem Religionsunterricht beizuwohnen (man muß ja nicht mitmachen ;) zu entkommen...

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andreasolar  16.02.2017, 09:39
@matmatmat

Das Problem in Bayern ist im RU dennoch der "elterliche Zwang" bis zur Volljährigkeit...

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matmatmat  16.02.2017, 10:16
@andreasolar

Sag ich doch? Die Eltern können "Kinder" unter 18 zwingen sich in den Religionsunterricht zu setzen. Die Kinder wiederum haben schon ab 14 das Recht aus der Religionsgemeinschaft auszutreten. Dann ist auch nichts mehr mit Teilnahmezwang.

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5. Austrittserklärungen minderjähriger Personen

5.1
1 Nach § 5 Satz 1 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung (RKEG) steht einem Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Entscheidung
darüber zu, welchem religiösen Bekenntnis es angehören will.

2 Diese
Entscheidungsmöglichkeit umfasst auch das Recht, aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft auszutreten.

3 Ein Minderjähriger, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann daher die Austrittserklärung selbst abgeben.

4 Eine Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich.

Normal reicht die Volljährigkeit. Nimm 31€ mit ,und geh zum Standesamt, die sagen dir schon was Sache ist.

normalerweise bist du mit 14 religionsmündig -

aber Bayern war ja schon immer etwas besonders, mit seinen Regelungen -

erkundige dich mal direkt beim Amt,

ob du das allein machen könntest.

Wenn Bayern 18 Jahre sagt, ist das bindend. Das ist Ländersache.