kirche und eigene gerichtsbarkeit?
Wieso hat die Kirche das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit und unterliegt
nicht dem Zivilrecht bei Straftaten
4 Antworten
Weil ihnen das der Staat zugebilligt hat. Zu dieser Zeit gab es allerdings noch wenig Erkenntnis, was sich tatsächlich in den Kirchen (Religionen) abspielen wird. Es wird nicht mehr lange dauern, bis alle Religionen verschwinden werden. - Offenbarung 18:4
alle Religionen verschwinden - Offenbarung 18:4
Deine Religion sagt in ihren eigenen Offenbarungen ihr eigenes Verschwinden voraus?
- U.a. damit Priester etc. ungestraft "Schutzbefohlene" missbrauchen können!:(
- Weil sich die Kirche "über den weltlichen Gesetzen stehend" dünkt.
- Stimmt das ohnehin nicht ganz, denn: Sobald eine Straftat angezeigt wird, IST ein Kirchenvertreter der weltlichen Gerichtsbarkeit unterworfen!
- Die Kirche als Institution ist keine juristische Person und KANN somit gar nicht irgendeinem "Recht unterliegen" ....außer "ihrem eigenen"
Jedes Mitglied der Katholischen Kirche unterliegt der Gerichtsbarkeit des Staates, in dem er lebt und zusätzlich der Gerichtsbarkeit der Kirche.
im Strafrecht unterliegt die Kirche wie auch alle anderen Gruppen dem staatlichen Strafrecht.
das kirchliche Strafrecht greift zusätzlich zum staatlichen strafrecht, in bereichen, wo es um kirchliche Dinge geht, die der staat von seinem Recht her nicht verfolgen kann zB Bruch des Beichtgeheimnis.