Kindergeld bei Ausbildung an einer Berufsfachschule?

3 Antworten

Kindergeld als auch BAföG gelten als Einkommen und mindern somit den eventuellen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern.

In der Theorie hast du Anspruch auf 930 Euro inkl. Kindergeld 250 Euro. Zahlen die Eltern nicht mindestens Unterhalt in dieser Höhe des Kindergeldes, dann kannst du einen Abzweigungsantrag stellen. Oder sie leiten es einfach an dich weiter.

Die große Preisfrage lautet: wie hoch wäre dein BAföG Anspruch und wieso muss es eine kostenpflichtige Ausbildung sein und dazu noch eine eigene Wohnung?

Natürlich kannst du alleine wohnen, das steht außer Frage. Nur die Eltern, falls sie denn überhaupt leistungsfähig wären, könnten dir Zuhause bei sich ja auch Kost und Logis anbieten. Das könnte also interessant werden in Bezug auf den Anspruch auf Unterhalt nach BGB.

Hast du deinen möglichen Anspruch mal durch den BAföG Rechner laufen lassen?

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php

Je nachdem wie hoch das Elterneinkommen von vor 2 Jahren war (es sei denn, das Einkommen der Eltern hat sich entscheidend nach unten verändert und man würde das aktuelle Einkommen zugrunde legen können), wird dir BAföG bewilligt oder eben auch nicht. Nur der BAföG Bescheid sagt am Ende nichts darüber aus, ob und was die Eltern ggf. noch an Unterhalt zahlen müssen.

Auch der Minijob könnte, zumindest teilweise, in Anrechnung gebracht werden. Also erst rechnen, mit den Eltern sprechen, prüfen und dann ggf. Minijob aufnehmen!

Nur mal angenommen du bekommst den Höchstsatz (ohne KV und PKV) in Höhe von 632 Euro. Dazu das Kindergeld in Höhe von 250 Euro, dann müssten (in der Theorie) die Eltern die Differenz zu 930 Euro übernehmen. Wären also noch 48 Euro.

Da wird dann allerdings anders gerechnet als beim BAföG! Und sie müssen nur zahlen, wenn sie nach BGB verpflichtet dazu wären.

als erstes mal MUSST du sogar BAFÖG Beantragen . Sollte dann dein Mindestbedarf nicht deckt sein kann man Unterhalt prüfen. Denn ohne Bafög Antrag auch kein Unterhaltsanspruch.

Immer bedenken, du könntest ja auch stattdessen Geld verdienen und nicht den Eltern auf der Tasche liegen, daher BAFÖG Pflicht!!!

Solange du unter 25 Jahren bist und dich in einer Ausbildung befindest, hast du immer Anspruch auf Kindergeld.