"Kinder" Job ab 14
Hallo ich bin 14 Jahre alt und will mein Taschengeld aufbessern Natürlich habe ich auch schon an Zeitung austragen gedacht aber meine Mutter meinte das man da frühs - teilweise nachts aufstehen muss, und das will sie nicht. Nun such ich was anderes.. ich würde gerne was machen wo ich recht viel Geld bekomme da ich (MIT) für ein Flug nach Japan spare und das ist sehr Teuer ^^
8 Antworten
also man muss und du darfst net früh austehen...ich trag zeitungen immer so von 14 - 17 uhr aus,nur samstagst du kannst auch babysitten hunde ausführen und sowas
ach so Danke ^.^ wie mach ich auf mich aufmerksam? das ich sowas halt mache? ich habe selber ein Hund und Liebe tiere das wär was^^
DIe Zeitungen welche Schüler austeilen, werden am Tag ausgeteilt. Dabei handelt es such meistens um die kostenlose lokalen Wochenzeitungen oder Werbeblättchen.
Die Tageszeitungen werden zwar wirklich früh ausgeteilt, aber diese dürfen Kinder/Jugendliche aufgrund des Jugendschutzgesetzes nicht zustellen
Anne
Babysitten, bei den Nachbarn im Garten helfen, für alte Leute einkaufen gehen, mit Hunden spazieren gehen (auch gut für die Figur/Fitness!) und und und... es gibt vieles :D
Du darfst ab 14 Jahren mit der Erlaubnis der Eltern an höchstens fünf Tagen pro Woche bis max. zwei Std./Tag nach der Schule aber nicht nach 18 Uhr arbeiten.
Die Arbeit muss für Kinder/Jugendliche geeignet sein und die Schule darf natürlich nicht darunter leiden.
Den passenden Job musst du dir aber selbst suchen.
Außerdem gib einmal folgendes bei Google ein : § 2 KindArbSchV
Das ist Quatsch, Zeitungen stellt man am Tag zu. Kein Verlagswesen würde dir erlauben das frühs oder nachts zustellen erlauben. Mein Sohn trägt auch Zeitungen aus, er bekommst sie Freitags nachmittag und teilt sie am Sonnabend ab 8Uhr nach dem Frühstück aus. Er verdient damit im Monat ca. 100Euro. Also was spricht dagegen? Du kannst also deine Mutti beruhigen.
Das trifft natürlich auf die Zeitungen zu, welche von Jugendliche/Kiinder ausgetragen werden, meistens die (meist kostenlose) lokalen Wochenzeitungen, Werbeblättchen, Kirchenblättchen.
Die Tageszeitungen werden hingegen früh zugestellt. Allerdings können diese von, aber diese dürfen Kinder/Jugendliche aufgrund des Jugendschutzgesetzes nicht zustellen
anne