Kind vermisst?

3 Antworten

Ja, ist es, § 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.

Gibt bis zu 3 Jahre Knast.

Mal ganz abgesehen davon das du dich höchst verdächtig machst mit dem verschwinden des Kindes was zu tun zu haben, und dann wohl auch wegen anderer Straftaten gegen dich ermittelt wird.

Ja wahrscheinlich ist das strafbar, du als Elternteil hast eine Sorgepflicht deinem Kind gegenüber, das wäre eine grobe Vernachlässigung dieser

Wenn das KInd dadurch nicht in die Schule geht oder vielleicht sogar verletzt gefunden wird, dann könnte es eine Straftat sein.