Kein schulplatz bekommen, keine Ausbildung, aber volljährig?
Hey, ich werde nächsten Monat 19 und habe schon seit 2 Jahren meinen erweiterten realschulabschluss. Habe im Jahr 2018 eine schulische Ausbildung angefangen aber musste diese abbrechen, da ich keinen praktikumsplatz bekam. Daraufhin ging ich bis Ende 2019 noch in die Oberstufe um Abitur zu machen, habe es aber nun auch abgebrochen. Das Arbeitsamt verlangt nun ein Zeugnis, aber habe keins, da ich aufgrund psychischen Problemen nicht mehr hingegangen bin. Ich habe für das Schuljahr 20/21 leider keinen schulplatz für meine schulische Ausbildung bekommen da es zu viele Anmeldungen gab. Ich möchte es aber nächstes Jahr 21/22 nochmal probieren. Kann das Arbeitsamt mich nun zwingen was zu machen? Meine mum bekommt einen Zuschuss, also kein Hartz4, sondern nur einen Zuschuss von 200€ da sie nur Teilzeit arbeitet. Es wird ihr bestimmt das Geld gestrichen, aber können die mich dazu zwingen etwas zu machen? Ich hab ja mein Ziel für nächstes Schuljahr (21/22)
1 Antwort
Das Arbeitsamt verlangt nun ein Zeugnis, aber habe keins,
Dann teile denen das so mit. Was Du nicht hast, kannst Du auch nicht einreichen.
Kann das Arbeitsamt mich nun zwingen was zu machen?
Wenn Du keine Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehst, normalerweise Nein.
Das Einzige, was relevant sein könnte, ist das Kindergeld, das Deine Eltern/Deine Mutter für Dich bekommen/bekommt.
Das "fließt" m.W.n. nur, solange Du noch in Ausbildung bzw. ausbildungssuchend bist.
Meine mum bekommt einen Zuschuss, also kein Hartz4, sondern nur einen Zuschuss von 200€ da sie nur Teilzeit arbeitet.
Was für ein Zuschuß soll das sein? Kindergeld, aufstockendes Arbeitslosengeld 2 ("Hartz 4") oder was?
irgendeinen Zuschuss da sie nur Teilzeit arbeitet.
Ich vermute, daß es sich um aufstockendes Arbeitslosengeld 2 ("Hartz 4") handelt. Ansonsten fiele mir nicht ein, welche "Zuschüsse" es für TZ-Beschäftigte geben sollte.
Was die Agentur für Arbeit genau fordern kann, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht solltest Du denen Deine Situation schriftlich per Briefpost so schildern, wie Du es hier getan hast. Und abwarten, wie reagiert wird.
Letzlich wird es wohl um die Anspruchsberechtigung für Kindergeld gehen, wenn Du sonst nichts mit denen zu tun hast.
Also ich bekomme keine Leistung, ich lebe mit meiner Mutter in einer bedarfsgemeinschaft. Sie bekommt kein Hartz 4, aber Kindergeld und irgendeinen Zuschuss da sie nur Teilzeit arbeitet. Kann das Arbeitsamt mich dann zwingen etwas in dem Jahr zu machen wo ich keine Ausbildung o.ä.mache Wenn ich denen sage das ich darauf das Jahr was machen werde?