Kaufvetrag zurücktreten?
Hallo zusammen,
ich habe leider ein Problem... Ich habe online ein Gebrauchtwagen gekauft in chronos Grau. Ich kannte diese Farbe nicht, aber auf den Bildern sah das Auto grau aus. Ich war im Urlaub und ich konnte kein Auto in der Farbe mir mal anschauen um zu gucken, ob mir die Farbe gefällt. Als ich wieder in Deutschland angekommen bin, habe ich mir das Auto in einem Autohaus angeschaut und mir ist aufgefallen, dass das Auto eher grün anstatt Grau ist und gar nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich habe versucht den Kauf zu stornieren aber der Händler weigert sich. Das Auto ist ein EU-Auto und kommt erst Anfang Mai an. Ich habe im Internet gelesen es es bei online kaufen ein 14-tägiges Wiederrufrecht aber ab wann gilt das bei Vertragsunterschrift oder bei Auslieferung das steht da unterschiedlich drinnen.
Kann mir bitte jmd weiterhelfen.
7 Antworten
"Chronos Grau" ist eine Phantasiebezeichnung von Audi und in der allgemeinen Farbenlehre nicht enthalten. Am ehesten mit "grüngrau" zu vergleichen.
Wichtigstes Merkmal in der Farbenlehre: Der dominante Farbton steht am Schuss des Wortes.
Übermittle Dir anliegend die Farbtöne "grüngrau" bzw. "graugrün". Wie unschwer erkennbar besteht ein wesentlicher Unterschied - und Audi hat mit grüngrau/chronosgrau sicherlich Recht.
Was bedeutet das für Dich konkret?
Du kannst eine Irrtumsanfechtung machen, weil kein gemeinsamer Konsens über wesentliche Eigenschaften der Ware (= des Autos/der Lackfarbe) besteht bzw. bestanden hat.
Im Übrigen bezweifle ich das Zustandekommen eines rechtsgültigen Kaufvertrags via Internet. Du hast hoffentlich nichts per Handy-Signatur unterschrieben?
Das Rücktrittsrecht steht Dir prinzipiell innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung zu.
Hast Du den Vertrag unterschrieben und zurückgeschickt oder nicht?
Falls ja, wäre das Argument "falsche km-Zahl" ein weiterer Irrtumsanfechtungsgrund.
Im Übrigen bezweifle ich das Zustandekommen eines rechtsgültigen Kaufvertrags via Internet.
ROTFL.
Bei Abschluss des Vertrages.
Ich würde an deiner Stelle so schnell es geht deinen Rechtsanwalt Informieren und da nach Auskunft beten. Lieber an den 100€ Zahlen, als das unerwünschte Auto zu haben.
Versuch doch den Händler über deine Lage zu Invormieren und frag nach einer Farbänderung und biete ihm ggf. 500€ extra an, dass er es noch ändert.
Die Widerrufsfrist beginnt im Regelfall ab Vertragsschluss. Wie das beim Gebrauchtwagenkauf konkret aussieht, insbesondere in deinem Fall, kann ich aber nicht sagen.
Sieh es als Lehrgeld.
Wenn Dir die Farbe so wichtig ist, solltest Du lieber direkt zum Händler gehen.
Ein Widerrufsrecht gilt immer nach Vertragsabschluss.
Nicht immer. Bei Lieferung beispielsweise oftmals erst nach Empfang der Ware. Und generell erst nach Belehrung, ...
Ich habe den Vertrag zugeschickt bekommen ich sollte den unterschreiben und wieder zurück schicken.Dabei sollte ich auch im Vertrag handschriftlich die Km Zahl ändern weil die im Vertrag falsch stand ich weiß nicht ob das hilft den Vertrag üngültig zu erklären. Bei chronos grau dachte ich mir ja gut wird ein graues Auto kein Problem. Aber das Auto ist grün....