Kaufangebot / Reservierungsvertrag?

6 Antworten

Denkst du der Makler arbeitet gratis? Der Verkäufer übernimmt die Verkaufsgebühren, aber nicht sämtliche Ausgaben, die dem Makler entstehen, weil ein Käufer sich nicht entscheiden kann. Er hat das Objekt aus der Werbung genommen und anderen Interessen abgesagt.
Ob die erwähnten Vergütungen rechtlich iO sind, kannst du allenfalls von einem Anwalt prüfen lassen, das wiederum bringt dir weitere Kosten.

Du hast doch vor der Unterschrift den Verpflichtungsvertrag gelesen. Warum hast du damals beim Immobilienmakler nicht nachgefragt? Ich persönlich finde 1% des Kaufpreises extrem hoch. Hast du richtig gelesen? Denn seine Aufwendungen sind ja dieselben, ob er eine kleine Wohnung oder eine teure Villa vermittelt.

Hi,

eine Kaufabsichtserklärung ist nicht bindend, es kann aber sein, dass sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben, und der Makler kann den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Eine Pauschale von 1 % zu verlangen, ist sicherlich weit überzogen.

Das wird vermutlich ein Gericht entscheiden müssen.

https://www.drklein.de/ist-eine-kaufabsichtserklaerung-bindend-faq.html

Oft sind diese Reservierungen ein Mittel der Makler ein weiteres Mal die Courtage zu erhalten. Rechtlich steht das Konstrukt auf tönernen Füßen, denn es wird der Nachweis eines notariellen Kaufvertrages als Fälligkeitsvoraussetzung verstanden. Auch ist eine Pauschale i.H. 1% des Kaufpreises als Schadenersatz ist nicht durchsetzbar, da Schäden nicht pauschaliert werden können, sondern immer eines konkreten Nachweises bedürfen und dieser solange das Objekt nicht aus der Vermittlung herausgenommen und andere Interessenten abgesagt sind, ohnehin schlichtweg nicht entstanden ist.

Folglich mehr als unseriös.

Weil ich das Haus nicht mehr kaufen möchten, muss ich unbedingt die Rechnung Bezahlen?

Es ist mitzuteilen, dass nicht beabsichtigt ist, das Haus zu kaufen und insofern die Freigabe erfolgt. Zudem ist keine Verpflichtung zur Zahlung zu erkennen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Die Klausel ist unwirksam meiner Ansicht nach und wäre es wohl selbst in einem individualvertrag.

Entweder stellt man die entstandenen Kosten in rechnung oder einen festen Regelsatz. Beides ist nicht identisch, geht aus dem Text aber identisch hervor, insofern ist der Satz Blödsinn und somit nicht wirksam.

Wende dich am besten an einen Anwalt.

Ich befürchte, das schaut für dich nicht gut aus. Du hast eine Vereinbarung hinsichtlich des Kostenersatzes bei Rücktritt vom Verpflichtungsvertrag unterschrieben. Das werden ja leider wohl mehrere tausend Euro sein. Du könntest allenfalls mal einen Rechtsanwalt fragen (kostet auch Geld!), ob bei Nachweis geringerer Kosten (den Du liefern müsstest, was schwierig wäre), eventuell die 1% umgangen werden könnten. Dazu müsste man die passende Rechtsprechung zu solchen Fällen kennen. Ich kann und darf dir dazu hier keine weitere Beratung liefern.