Hausbau Architekt Statik Baugenehmigung und Co?

3 Antworten

Die Sache mit dem Vermesser, der Geld verlangt, kommt mir auch komisch vor. Wofür verlangt er es denn. Ein Grundstück, was man kauft, ist doch schon vermessen. Die Grenzsteine sind schon vorhanden. Das finde ich komisch.

Der Architekt kann Geld verlangen und wird es auch wohl tun.

Auch wenn das Gebäude aus einem Katalog kommt, das Architekturbüro hat für die Erstellung des Bauantrages Arbeit gehabt, wie z. B. Formulare ausfüllen und Gebäude in den Lageplan einzeichnen.

Auch gab es ein Gespräch mit dem Architekten, was bezahlt werden muss. Außerdem die Kosten für den Lageplan (der Lageplan kommt vom Katasteramt des Kreises. Das Katasteramt verlangt dafür Geld).

Es fallen dann zumindest die Leistungsphasen 1-4 der HOAI an, § 35. Honorarzone 3, Mindestsatz.

Gibt dort den Bauwert ein, ohne Architekt, Statiker, Vermesser.

Wenn ihr mit dem Architekt keinen Betrag vereinbart habt, kann er nach Mindestsatz auf jeden Fall abrechnen. Gib die Werte ein und dann siehst du es.

https://www.hoai.de/hoai/rechner/