Katana aus metal legal?

4 Antworten

Meiner bescheidenen Auffassung nach sind stumpfe Dekoschwerter keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG. Sie sind nicht dazu bestimmt oder konstruiert, "die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" (Buchstabe a) und auch nicht als dafür geeignete Gegenstände im WaffG genannt (Buchstabe b).

Ansonsten schafft aber die WaffVwV zu Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 WaffG Klarheit:

Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport (z.B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z.B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen) oder als Dekorationsgegenstand (z.B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet sind.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Solange du über 18 Jahre alt bist, wäre auch der Besitz eines scharfen Katanas legal, du darfst es eben nur nicht in der Öffentlichkeit führen, solange es nicht ordnungsgemäß gesichert ist.

PatrickLassan  14.12.2021, 17:02

Genauer gesagt, darf man es in der Öffentlichkeit nur verschlossen transportieren.

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Answer1234567  14.12.2021, 17:54
@PatrickLassan

Sinnvoll wäre es sicher, das zu tun. Aber aus welchem Paragraphen leitest du eine Pflicht ab?

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Answer1234567  15.12.2021, 12:00
@PatrickLassan

Meines Erachtens handelt es sich hier nicht um Waffen im Sinne Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG. Das bestätigt auch die WaffVwV. Daher würde ich mal vorsichtig unterstellen, dass § 42a WaffG hier insgesamt nicht anwendbar ist.

Oder was denkst du?

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PatrickLassan  15.12.2021, 12:21
@Answer1234567

In deiner Antwort schreibst du von einem scharfen Katana, und das ist eine Waffe, und darauf bezog sich auch mein Kommentar.

Das, was der Fragesteller herstellen will, ist möglicherweise anders zu beurteilen.

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Answer1234567  15.12.2021, 13:09
@PatrickLassan

Hast Recht, habe in der obigen Antwort das "scharf" übersehen. Damit ist deine Antwort absolut korrekt.

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Sofern du 18 bist darfst du ein Katana besitzen, unabhängig davon ob es zur Deko ist oder als Waffe zählt. Bloß musst du in letzterem Fall auf die Aufbewahrung achten, in einem verschlossenen Behältnis.

Ich weiß nicht ob dein Katana als Waffe zählt weiß ich nicht. Es wird wohl kaum als Waffe zu gebrauchen sein, selbst wenn die Klinge scharf wäre, aber Deutschland und Waffengesetze sind manchmal etwas komisch

Solange es nicht scharf ist, sprich Deko sollte das kein Problem darstellen. In der Öffentlichkeit darfst du das ganze nur in einem Behältnis welches ver! und nicht nur geschlossen ist mit dir rumschleppen, sprich zum Transport von A nach B. Ansonsten drohen sehr empfindliche Strafen.

Warum aber selber gießen? Du wirst zwar die Form nachbilden können aber das war's dann schon. Und billig wird der Spaß sicher auch nicht.

Xam290yt 
Fragesteller
 14.12.2021, 17:40

Naja 3D druck und öl sand. Hab alles daheim. Schmelzen in einem tiegel und giessen

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Answer1234567  14.12.2021, 17:53
In der Öffentlichkeit darfst du das ganze nur in einem Behältnis welches ver! und nicht nur geschlossen ist mit dir rumschleppen, sprich zum Transport von A nach B.

Ich sehe die Waffeneigenschaft hier nicht, die WaffVwV offenbar ebenfalls nicht. Eine Anscheinswaffe im Sinne des § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG ist es ebenfalls nicht.

Oder was meinst du? Ich sehe keinen Paragraphen im Waffengesetz, der das Herumschleppen davon einschränken würde.

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Kenshin663  14.12.2021, 18:41
@Answer1234567

Das (wirklich sehr kleine Problem) sehe ich hier in den Polizeibeamten die das erstmal nicht ganz zuordnen können und daher erstmal wohl von einer Waffe ausgehen. Ein verschlossener Transport ist wohmöglich nicht notwendig (wie du darlegst), aber vermutlich empfehlenswert.

Und wie das ganze am Ende rechtlich ausgelegt würde wenn man das Schwert, auch wenn es eine Dekowaffe ist, offen rumschleppt ist logischerweise wieder eine andere Sache. Aber dafür gibt es dann wieder x studierte Juristen die sich dann da wieder den Kopf zerbrechen würden.

Auch nach längerer Suche bin ich bis jetzt nicht auf 100%ige Sicherheit im bezug auf Dekowaffen (genauer hier beschriebenes Dekoschwert) gestoßen. Allerdings ist das Beamtendeutsch auch eine Sache für sich.

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Answer1234567  14.12.2021, 18:44
@Kenshin663

Eine wirkliche Sicherheit gibt es im Waffenrecht selten, zumindest nicht ohne Feststellungsbescheid vom BKA. Insofern sollte man auf das offene Tragen waffenähnlicher Gegenstände in der Öffentlichkeit in der Tat eher verzichten.

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