Kann Urlaub verfallen?
Der EuGH hat entschieden, dass Resturlaub nicht automatisch bis zu einem bestimmten Tag verfallen kann. Der Arbeitgeber muss vorher förmlich und frühzeitig auf einen möglichen Verfall hinweisen.
Muss er dies jedes Jahr erneut tun oder reicht ein einmaliges Schreiben, welches "für immer" gilt? Gibt es hierzu genauere Informationen?
4 Antworten
Natuerlich muss jedes Mal darauf hingewiesen werden, wenn ein Verfallstermin ansteht.
Solche Sachen sind normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt.
Steht meistens im Vertrag oder wird schriftlich mitgeteilt
In diesem Fall gelten das BUrlG und die aktuelle Rechtssprechung deutscher und europäischer Gerichte hierzu.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html