Kann ein Gutschein verfallen?

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Kommt auf den Gutschein an. Ein "gekaufter" unterliegt der normalen Verjährung. Gutscheine, die kostenlos ausgegeben werden, kann man begrenzen wie er will.

Grundsätzlich ja, wenn die Befristung nicht unangemessen kurz ist:

Das Oberlandesgericht München hat in zwei Urteilen bereits festgestellt, dass ein Geschenkgutschein für einen Wareneinkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf (Urteil vom 17.01.2008 (29 U 3193/07) sowie Urteil vom 14.04.2011 (29 U 4761/10)). In diesem Fall stelle eine nur einjährige Gültigkeitsdauer eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers da. Ist eine Gültigkeitsdauer zu kurz bemessen, gilt der Gutschein bis zur Verjährung.

Fundort: verbraucherzentrale.de

Wenn keine Frist festgelegt wurde oder die festgelegte Frist unwirksam ist, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja, es muss aber draufstehen, wie lange sie gültig sind. Wenn nichts draufsteht, gilt er 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde. Also heute ausgestellt bis 31.12.2024

Kommt drauf an. Häufig sind Gutscheine an Bedingungen geknüpft. Deswegen am besten immer mal im "Kleingedruckten" lesen.