Kann Ratenkredit bei ALG1 gekündigt werden?
Hallo liebe Community,
ich habe einen Ratenkredit von 3000€ aufgenommen, um meinen Dispo auszugleichen, da ich sonst da nicht mehr rausgekommen wäre. Ich arbeite in einem Midijob und ansonsten freiberuflich und es ist leider nicht so gelaufen, wie geplant. Den Kredit habe ich bei einer anderen Bank als meiner Hausbank aufgenommen.
Jetzt habe ich überlegt, eine Weiterbildung zu beginnen, um meine beruflichen Möglichkeiten zu erweitern. Diese Weiterbildung würde ich über einen Bildungsgutschein finanzieren und ansonsten für die Zeit meinen Restanspruch vom ALG1 aus einer früheren Tätigkeit weiter nutzen. Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, ob der Ratenkredit mir gekündigt werden kann, wenn ich ALG1 beziehe. Die monatlichen Raten könnte ich problemlos weiter zurückzahlen. Und merkt es die Bank, von der ich den Ratenkredit bekommen habe überhaupt, wenn ich wieder ALG1 beziehe? Denn die hat ja eigentlich keinen Einblick in mein Konto. Vielen Dank für eure Antworten!:)
3 Antworten
Solange Du deinen monatlichen Verpflichtungen nachkommst, spielt das keine Rolle, selbst wenn Du Bürgergeld vom Jobcenter beziehen würdest und davon erfährt auch keiner etwas, außer deine Bank, auf die deine Geldleistungen eingehen.
Bildungsgutscheine werden nur im Ermessensfall zugeteilt.
Die monatlichen Raten könnte ich problemlos weiter zurückzahlen.
Dann solltest Du das auch tun.
Ob Du die Einkommensänderung dem Kreditgeber melden mußt, sollte dem Kreditvertrag zu entnehmen sein.
Solange die Rate immer bezahlt wird, ist das denen egal