Kann mir jemand denn Staatsaufbau der DDR erklären?

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Demnach wurden die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden, die Entscheidungen waren für die nachgeordneten Organe verbindlich. Die Durchführung dieser Entscheidungen erfolgte in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe. Eine strenge Staatsdisziplin wurde durchgesetzt und die (pro forma) Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen musste gewährleistet werden.

Gelenkt wurde der Staat durch die kommunistische Partei, die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), und durch deren Gremien – allerdings in Abhängigkeit von der Sowjetunion und unter ihrer Kontrolle. Der absolute Führungsanspruch der SED war seit 1968 auch offiziell in Art. 1 in der sozialistischen Verfassung der DDR verankert. Bei der Revision dieser Verfassung 1974 strich die Volkskammer die Bezüge zur deutschen Nation.

Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der Gewalteneinheit (gegenüber der Gewaltenteilung in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wurde der DDR-Staatsapparat nicht als eigenständige exekutive Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung wurden mit funktionalen Erfordernissen begründet, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultierten.

 

Volkskammer

Die wichtigsten staatlichen Institutionen waren die Volkskammer, das oberste staatliche Organ, dessen Rolle und Funktion sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität ergab (die Werktätigen übten durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei diese Machtausübung gemäß dem Prinzip des demokratischen Zentralismus und auf der Basis der Bündnispolitik erfolgte), der Ministerrat sowie der Staatsrat. Die Volkskammer, deren Präsident von 1976 bis 1989 Horst Sindermann war, fungierte dabei als Parlament und wurde alle vier Jahre vom Volk gewählt. Allerdings gab es keine konkurrierenden Listen, sondern alle Kandidaten, auch die der Blockparteien und der Massenorganisationen, traten auf einer Einheitsliste an. Die Mandatsverteilung stand bereits vor der Wahl fest, so dass die absolute Macht der SED stets ungefährdet war.

Ministerrat

Der Ministerrat war die Regierung mit allen Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, den Kollegien der Ministerien, und den anderen Organen der Verwaltung. Auch der Oberbürgermeister von Ost-Berlin gehörte dem Ministerrat an. Von 1964 bis 1973 und von 1976 bis 1989 stand der Ministerrat unter dem Vorsitz von Willi Stoph; der erste Ministerpräsident der DDR war von 1949 bis 1964 der frühere Sozialdemokrat Otto Grotewohl.

Abb.: Gruppenbild des Ministerrats der DDR (1981, © Bundesarchiv, Bild 183-Z0626-408 / CC-BY-SA 3.0)

Staatsrat

Der Staatsrat, 1960 nach dem Tod des ersten DDR-Präsidenten Wilhelm Pieck gebildet, nahm die Funktionen eines kollektiven Staatsoberhaupts der DDR wahr. Ihm gehörten u. a. die Vorsitzenden der Blockparteien sowie führende Vertreter der SED an. Der Sitz von Volkskammer, Minister- und Staatsrat befand sich in Berlin (Ost), offiziell „Berlin, Hauptstadt der DDR“ genannt. Lediglich das Verteidigungsministerium der DDR hatte seinen Sitz aufgrund des alliierten Status der Stadt nicht in Berlin, sondern im nahe gelegenen Strausberg.

Abb.: Ehemaliges Staatsratsgebäude der DDR am Schlossplatz in Berlin-Mitte (2006, © Queryzo / CC BY-SA)

Ministerien

Die Ministerien in der DDR als staatliche Organe waren für die zentrale Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten wie Wirtschaft, Industrie, Innen-, Außen- und Sozialpolitik verantwortlich. Verantwortungsbereich und Kompetenzen waren im Statut des Ministeriums festgelegt. Die Ministerien trugen die Verantwortung für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige bzw. anderen Bereiche. Sie standen in der Pflicht, die Beschlüsse der SED, die Gesetze sowie andere staatliche Rechtsnormen durchzuführen, und mussten die dafür notwendigen Entscheidungen treffen. Zu diesem Zweck hatten sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen einzugehen, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen wurden.Die DDR war international in das Militärbündnis „Warschauer Vertrag“ (auch als „Warschauer Pakt“ bezeichnet) und in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) eingebunden und seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen.

https://www.adenauercampus.de/ddrtutorium/staat-und-gesellschaft/staatsaufbau-und-verfassung#:~:text=Die%20Deutsche%20Demokratische%20Republik%20wurde,sich%20als%20ein%20sozialistischer%20Staat.&text=Demnach%20wurden%20die%20Grundfragen%20der,für%20die%20nachgeordneten%20Organe%20verbindlich.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich befasse mich schon seit Jahren mit Geschichte/Politik.