Kann meine Schulleiterin einen Schüleraustausch verbieten?
Hallo👋🏻 Ich bin 15 Jahre alt und gehe aufs Gymnasium in die 9. Klasse (ab nächster Woche)
Ich würde gerne nächstes Jahr (Januar 2021) für drei Monate nach England gehen. Mein Notendurchschnitt ist ziemlich gut (1,8), also daran sollte es nicht scheitern. Ich weiß, dass es relativ kurzfristig ist, aber ich habe noch die Möglichkeit, mich dafür zu bewerben.
Ich habe nur ein Problem: Meine Schulleiterin ist ziemlich schwierig, wenn es um Freistellungen von der Schule geht. Sie lässt z.B. jemanden nach den Ferien nicht noch einige Tage freinehmen, wenn die Familie noch im Urlaub ist. Deshalb weiß ich nicht, ob sie einen Auslandsaufenthalt während der Schulzeit zusagen würde.
Ich habe mit ihr noch nicht darüber gesprochen, da dass Schuljahr erst nächste Woche anfängt. Ich würdest nur gerne wissen, ob sie mir das denn verbieten könnte.
3 Antworten
Meine Schulleiterin ist ziemlich schwierig, wenn es um Freistellungen von der Schule geht.
z.B. jemanden nach den Ferien nicht noch einige Tage freinehmen, wenn die Familie noch im Urlaub ist
Das ist mal ein schlechtes Beispiel, das zu verlangen wäre ja auch unverschämt. Wenn sie nur das verbietet, hast du gute Karten.
Hallo unicorn101649
wenn du während der Schulzeit einen Schüleraustausch machen willst, benötigst du eine Beurlaubung, also eine Genehmigung deiner Schule. Das ist grundsätzlich in allen Bundesländern so vorgesehen. Allerdings gibt es Unterschiede, je nach Land und Schulform und ob es eine G8- oder G9-Schule ist.
Im Rahmen des Gesetzes kann die Schule normalerweise eine solche Beurlaubung nur dann ablehnen, wenn das deine weitere Schullaufbahn beeinträchtigen würde. Anders als bei verspäteter Urlaubsrückkehr machst du im Ausland ja nicht Ferien, sondern du gehst in die Schule. Die Bewertung kann von deinen Noten genauso abhängen wie von dem konkreten Termin deines Schüleraustausches. In der Regel haben die Schulen einen gewissen Entscheidigungsspielraum.
Viele Grüße
Am besten ist es,wenn du möglichst früh mit ihr sprichst und sie um ihren Rat bittest. Normalerweise hilft das, auch bei der Genehmigung
Ich glaube nicht, dass deine Schulleiterin das verbieten darf. Die Entscheidung, ob du ins Ausland gehst liegt bei dir und deinen Eltern.
Wenn es allerdings direkt um einen Schüleraustausch geht könnte das wiederum anders aussehen, da der Schüler aus England dann wahrscheinlich auf deine Schule gehen müsste. Damit kenne ich mich aber nicht aus aber das steht bestimmt bei der Organisation.
Achso ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. 😅 Ich habe Schüleraustausch gesagt, weil man es ja nicht als "Auslandsjahr" bezeichnen kann, da es nur drei Monate sind. Es kommt dann kein anderer Schüler an unsere Schule.
Alles klar. Dann liegt die Entscheidung ziemlich sicher bei dir und deinen Eltern. :)
Danke für die Antwort
Ich werde auf jedem Fall mit meiner Mutter und meiner Schulleiterin darüber sprechen.
Sollte ich denn mit der Bewerbung für den Austausch warten, bis meine Schulleiterin einer Beurlaubung zugestimmt hat oder sollte ich mich vorher bewerben, um einen konkreten Termin nennen zu können?