Kann mein Vater meine Mutter anzeigen?
Hallo, also meine Eltern sind getrennt und ich lebe bei meiner Mutter, beide sind aber Erziehungsberechtigt. Meine Mutter hat mir vor kurzem ein Tattoo erlaubt, was ich dann natürlich auch gemacht habe. (Ich bin 17) und mein Vater hat das mitbekommen. Jetzt will er meine Mutter und den der das Tattoo gemacht hat Anzeigen, weiß jemand was das dann für Konsequenzen haben könnte ? Danke im Vorraus. LG
8 Antworten
Anzeigen kann jeder gegen jeden und wegen alles. Verfolgt wird das eher nicht. Es reicht wenn ein erziehungsberechtigter sein Einverständnis gegeben hat. Der Tätowierer sollte jedoch am Besten ein schriftliches Einverständnis vorweisen können
Mündlich ist genauso bindend wie schriftlich, nur der Beweis dessen ist schwierig. Sollte deine Mutter aus Ehrfurcht vor dem Vater sagen das das so nicht gewesen ist, hat dein Onkel im Zweifelsfall ein Beweisproblem.
Naja, deine Mutter hat auch mündlich die Erlaubnis gegeben.
Der Onkel beruft sich auf mündliche Aussagen der Mutter.
Aber bei mündlichen Absprachen ist das eher fraglich, da kenne ich mich nicht so aus.
Ich weiß nicht genau ob er damit was erreichen würde, schließlich hat ein erziehungsberechtigter zugestimmt, dass du dir ein tattoo stechen lassen kannst. Ich weiß aber nicht ob deine Mutter das hätte mit ihm abklären müssen, da sie ja geteiltes Sorgerecht haben. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er das kann.
Ja er kann. Es ist ein Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit und amit müssen BEIDE Erziehungsberechtigte zustimmen. Es ist ebenso wie bei einer OP, denn es ist ein Eingriff, der dauerhafte Folgen haben kann/wird. Dein Vater kann sowohl deine Mutter anzeigen, so wie auch den Tätowierer.
Blödsinn, er könnte deine Mutter auch anzeigen, weil das Wetter schlecht war - so sinnlos ist diese Anzeige.
Das ist wieder der typische Fall von Eltern, wo einer dem anderen eins reinwürgen will. Keine Sorge, deiner Mutter passiert nichts. Du bist 17 und nicht 11, das wäre anders.
1. Deine Mutter ist erziehungsberechtigt.
2. Sie hat zugestimmt, ein Elternteil reicht völlig aus!
3. Was der andere Elternteil dann daraus macht, ist seine Sache, aber dafür kann sie zumindest nicht rechtlich belangt werden!
3. Er kann Sie nicht erfolgreich bestrafen lassen, aber anzeigen.
4. Eine Anzeige deutet nicht gleich auf Recht des Vaters hin!
5. Wahrscheinlich kommt Anzeige in die Akte und der Fall bleibt auf Eis liegen.
mein Onkel hat das gemacht, also kein Einverständnis Zettel oder so