Kann mein Chef mich im Urlaub zur Arbeit zwingen?
Unfassbar, ich habe endlich nach 9,5 Monaten Arbeit meine 5 Wochen Urlaub ( 4 Wochen + 1 Woche Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung ) , nach 1 Woche ruft er mich an und sagt es sei ein Notfall ich müsste einspringen da sonst das Geschäft leer steht die anderen krank sind.
ich soll für die Zeit dann mit Gutscheinen bezahlt werden
5 Antworten
Ja, tatsächlich darf er es in einem wirklich geschäftskritischen Notfall.
Allerdings wäre die Frage, warum kein anderer verfügbar ist, dass man - verzeih - ausgerechnet den Behinderten reinrufen muss.
Der Notfall darf auch nicht gefühlt sein, sondern muss real sein. Das heißt die Existenz des Ladens muss TATSÄCHLICH ERNSTHAFT auf dem Spiel stehen.
Da reicht es nicht, wenn der Chef sagt, dass er allein im Laden zu viel Arbeit hätte.
Fragen kann er ja mal, aber wenn Du nicht kannst, dann hat er Pech gehabt.
Am Besten Du überlegst Dir was daß Du nicht kommen kannst, z.B. hast einen Urlaub gebucht etc. wenn Du nicht willst. Das kommt besser als nur Nein zu sagen.
Ich denke einmal, Krankheit der anderen Kollegen ist kein hinreichender Notfall, um jemanden aus dem Urlaub zurückzuholen. Es ist ja höchstens ein finanzieller Schaden eines überschaubaren Umfangs, der dadurch entsteht.
Ein hinreichend schlimmer Notfall wäre so etwas wie ein Brand oder eine Überschwemmung, wo die Bestände der Firma gerettet werden müssten.
Der Chef müsste entweder selbst den Laden für den Zeitraum der Krankheit seiner Mitarbeiter weiterführen, oder kurzfristig Zeitarbeiter einstellen, wenn er keinen Umsatzverlust haben möchte.
Dein Chef irrt, die Zeit ist regulär zu zahlen, Gutscheine können zusätzlich gewährt werden.
Du must gar nix, wenn du dich im Ausland befindest. Wenn, muss dein Chef sämtliche Kosten übernehmen.
Muss dein Chef mal selbst im Laden stehen
Gutscheine?
das geht gar nicht
er muss den nicht genommenen Urlaub wieder gutschreiben ...
Wenn man aus dem Urlaub geholt wird oder diesen wegen Krankheit nicht nehmen kann, muss der Urlaub immer gutgeschrieben werden. Die im eigentlichen Urlaub geleistete Arbeit muss ganz normal vergütet werden. Was soll das denn mit den Gutscheinen? Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber evtl. wäre das sogar Hinterziehung von Sozialbeiträgen, wenn eine reguläre Arbeit mit Gutscheinen vergütet wird.
da auch der Urlaub ganz normal vergütet wird, kann ein Gutschein höchstens als Obolus gemeint sein, wobei das wieder je nach Höhe ein Sachbezug sein kann
dann hat man ja doppelt Geld / Bezahlung.
Wenn man den Urlaub hinten dran gehängt bekommt und zusätzlich Geld kriegt für die Arbeit im Urlaub.
Ich weiß, dass es da legale Möglichkeiten gibt. DerArbeitgeber kann z. B. auch dem Angestellten das Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr bezahlen.
Der Fragesteller hat aber in seiner Frage wörtlich geschrieben " Ich soll für die Zeit dann mit Gutscheinen bezahlt werden."
Das hört sich für mich so an, als ob er für seine Arbeit in dieser Zeit mit Gutscheinen bezahlt werden soll.
Dann meintest du das in deiner Frage also so, dass du zusätzlich zu der regulären Bezahlung noch Gutscheine bekommst als Entschädigung für die entgangenen Urlaubstage?
Ich hatte es anders aufgefasst.
Musst du schauen, ob die Gutscheine wirklich eine angemessene Entschädigung bieten und vor allen Dingen, dass das legal ist und es sich nicht letzten Endes um Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen handelt. Es gibt aber einige legale Möglichkeiten.
ne ich soll danach ja wieder normal arbeiten ..