Zusatzurlaub Schwerbehinderung Anspruch?
Hallo zusammen,
leider finde ich zum Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung mit 50%, keine richtige Aussage, wo dieser hinzu gezählt wird. Immer zu dem gesetzlichen Urlaub, also 20 Tage + 5 Tage = 25 Tage und mit 30 Tagen hätte man dann keinen Anspruch mehr? Oder dann trotzdem 30 Tage + 5 Tage Zusatzurlaub?
Vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
30 Tage + 5 Tage
Dazu gab es sogar schon ein Urteil von dem Bundesarbeitsgericht:
Die Regelung des § 125 SGB IX beruhe auf dem Gedanken, dass schwerbehinderte Menschen stärker belastet sind und deshalb eine längere Zeit benötigen, um sich von der Arbeit zu erholen. Daher ist derjenige Urlaub aufzustocken, den der schwerbehinderte Beschäftigte ohne seine Behinderung beanspruchen könnte. Im vorliegenden Fall galt es also den unabhängig von der Behinderung vertraglich vereinbarten Urlaub von 29 Tagen zu erhöhen.
Nachträglich Deinen Vertrag ändern darf nicht einfach eigenmächtig. Lass Dich auch nicht mit irgendwelchen dubiosen Versprechungen oder in-/direkten Drohungen zur Unterschrift "zwingen"! Unterschreibe es keinesfalls!!!
Vielleicht solltest Du ihm stattdessen mal das Urteil zeigen und darauf hinweisen, dass es keins von irgendeinem kleinen Gericht ist, sondern vom Bundesarbeitsgericht und Du im Falle einer Klage genauso Recht kriegen würdest.
Kein BR oder eine SBV vorhanden? Wende dich notfalls an das Integrationsamt.
Leider kein BR oder SBV vorhanden. Es geht um Gehaltsanpassung und entweder ich bestehe auf meinen Zusatzurlaub und bekomme dann nicht mehr Geld oder meine bisherigen 30 Tage werden umgeschrieben auf 25 Tage Urlaub und 5 Zusatztage, dass ich genau wie meine Kollegen bei 30 Tagen bleibe.
Die 5 zusätzlichen Tage werden auf den Grundurlaub draufgerechnet der im Arbeitsvertrag steht, bei mir wären das Beispielsweise 24 Grundurlaub + 5 Schwerbehindertenbonus = 29 Tage (die Büroleute kriegen bei uns im Betrieb 24 Tage Grundurlaub und die Bauarbeiter 30 Tage Grundurlaub)
Vielen Dank! Ich hoffe, dass das meinen AG umstimmen kann. Jeder hat bei uns 30 Tage, nun möchte mein AG den Vertrag so ändern, dass ich nun 25 Tage + 5 Tage (Zusatz) hätte und dann auch wieder bei 30 Tagen wäre….