Kann man, wenn man von der Polizei wg. "angeblichem" "Hausfriedensbruch" einen Bogen erhalten hat, auch schriftlich dazu Stellung nehmen?

3 Antworten

Ein Anhörungsbogen (und ich schätze mal, sowas wird es sein) muss nicht ausgefüllt oder zurückgeschickt werden. Und da es ein "Bogen" ist - ist es ja dazu da, um ausfüllt zu werden, also schriftlich.

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Das heißt, die Polizei prüft (nicht unbedingt), ob da gerechtfertigt ist oder nicht.

Günstigste Lösung? Kann man nicht sagen, weil wir ja nicht wissen, was da passiert ist.

weil es sich laut den geltenden Gesetzen (BGB sowie Stgb) gar nicht um Hausfriedensbruch handelt! Was ist die günstigste Lösung?

Dann ist es die beste Lösung überhaupt nichts dazu auszusagen.

du schreibst viel zu wenig dazu. Sobald was schriftlich festgelegt ist, kannst du es nicht mehr rückgängig machen. Ich wäre da vorsichtig, sowas ohne Anwalt zu machen. Du weisst, dass man dir alles, wirklich alles im zwweifelsfalle zu deinem Ungunsten auslegen kann.