Kann man weiter machen obwohl man die Probezeit nicht bestanden hat?

2 Antworten

denn, man darf keine zwei Fünfer im zwischenzeignis haben. 

Sind das zwei Fächer, die ausbildungsrelevant sind, kann das durchaus als Grund für die Beendung des Ausbildungsverhältnisses angesehen werden. Ob der Ausbildende damit dann rechtlich durchkommt, kann dir hier aber kaum jemand beantworten - das dürfte doch sehr vom Einzelfall abhängen. Zudem stellt sich die Frage, ob hier nicht ausbildungsbegleitend weiterer Unterricht als Nachhilfe angebracht wäre, um diese Noten zu verbessern.
Sind das zwei Nebenfächer, die für die Ausbildung selbst nicht direkt wichtig sind, dürfte das kaum als Begründung für die Beendigung ausreichen.

vielleicht gibt es seitens der Schulleitung eine Möglichkeit, die Note noch ein wenig zu drücken. Sprich mit denen mal.

lg, Anna