Kann man weiter machen obwohl man die Probezeit nicht bestanden hat?
Ich mache die schulische ausbildung zum Kinderpfleger und bis zum Halbjahr gibt es da eine Probezeit. Diese werde ich sehr wahrscheinlich nicht bestehen auf Grund der Noten denn, man darf keine zwei Fünfer im zwischenzeignis haben. Außer den Noten ist aber alles halt perfekt ich verstehe mich sehr gut mit der Klasse, Ich habe kein Problem mit irgendeinen Lehrer, ich melde mich viel, die Kinder im Hort Praktikum mögen mich sehr und meine Anleitung beim Hort findet auch das ich das gut kann. Die Noten sind halt das einzig nicht so gute aber dass kann und würde sich über die 2 jahre sehr sicher ändern. In meiner Klasse werden eh nachdem Halbjahr unter 10 Leute sein und Kinderpfleger sind sehr gesucht also würde ich gerne wissen ob es irgendeine Möglichkeit gibt weiter zu machen.
2 Antworten
denn, man darf keine zwei Fünfer im zwischenzeignis haben.
Sind das zwei Fächer, die ausbildungsrelevant sind, kann das durchaus als Grund für die Beendung des Ausbildungsverhältnisses angesehen werden. Ob der Ausbildende damit dann rechtlich durchkommt, kann dir hier aber kaum jemand beantworten - das dürfte doch sehr vom Einzelfall abhängen. Zudem stellt sich die Frage, ob hier nicht ausbildungsbegleitend weiterer Unterricht als Nachhilfe angebracht wäre, um diese Noten zu verbessern.
Sind das zwei Nebenfächer, die für die Ausbildung selbst nicht direkt wichtig sind, dürfte das kaum als Begründung für die Beendigung ausreichen.
vielleicht gibt es seitens der Schulleitung eine Möglichkeit, die Note noch ein wenig zu drücken. Sprich mit denen mal.
lg, Anna