Drei Fünfen im Halbjahreszeugnis ausgleichbar (Berufskolleg 2 bzw. 12 Klasse, Baden Württemberg)?
Es geht ums Bestehen der Probezeit im Halbjahr. Mein Zeugnis wird aller Voraussicht so aussehen, (nur die relevantesten Noten):
Hauptfächer:Englisch 2 Deutsch 3 Mathe 5 BWL 5 (oder noch ne 4 mit viel Glück)
Nebenfächer:Rechnungswesen 5 (oder auch ne 4 mit viel Glück) Gesamtwirtschaft 3 Reli 2 Übungsfirma:3
So jetzt hab ich gedacht das ich die 2 Fünfer im Hauptfach locker mit der 2 in Englisch ausgleichen kann weil 2+5+5= 12/3 = 4, oder mit Deutsch dazu 2+3+5+5= 15/4 = 3.75
Und im Nebenfach locker mit einer 2 oder 3.
Ein Ppar Lehrer meinen des geht, andere meinen des geht nicht und dass ich in Deutsch ne 2 bräucht.
Wie es aussieht, kann mir keiner ne klare Antwort darauf geben und deswegen bin ich leicht am Verzweifeln.
Nur die Mathe 5 ist ganz sicher also ganz kritisch sieht es nicht aus... oder?
4 Stimmen
4 Antworten
Man kann eine 5 im Hauptfach mit einer 2 in einem anderen Hauptfach ausgleichen, und eine 5 in einem Nebenfach mit einer 2 in einem anderen Nebenfach, oder auch mit zwei Dreien.
Das kannst du auch hier nachlesen:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/d8k/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=c&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KfmBerKollAPVBWV2P8&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Die ist menschlich leider eine totale Null. Hat mir sofort gesagt "Dann brauchen wir garnicht weiterreden". Ich wurde innerlich so wütend das ich sie an Ort und Stelle beleidigen wollte und mich sofort abmelden, aber ich will es im September nochmal versuchen deshalb hielt ich mich zurück. Schlussendlich kann man sagen das ich alles falsch geplant hab x(, aber in Reli statt ne 2 nun doch ne glatte 1 im Halbjahreszeugnis drinne stehen hab hab. Nochma danke für deine Antwort.
Das bezieht sich auf die Versetztung vom 1 ins 2 Jahr. Nicht wie bei mir jetzt die Probezeit im Halbjahr :D
Und du meinst, wenn man schon in der Probezeit nicht mithalten kann, drücken sie eher ein Auge zu?
Ich wünsch es dir!
§ 8 - Probezeit
(1) Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz
entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das
Bestehen der Probezeit; § 16 Absatz 4 gilt entsprechend. Wer die
Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen. Er kann
einmal erneut auf Grund eines Aufnahmeverfahrens nach dieser Verordnung
aufgenommen werden.
Und § 16 Absatz 4 ist genau der, den ich oben verlinkt hab.
Aber lies selbst, da steht noch etwas mehr.
Dann kann ich ja wiederholen ahahahhaha, jetzt muss ich nur hoffen das mich die letzte BWL Arbeit auf ne 4 hochpusht
Ach paperlapapp
Warum hab ich mir eigentlich die Mühe gemacht und für dich gesucht?
Sperrlisteerweiterngeh
Kam vor deinem weiteren kommi digga, ich schau jetzt morgen bei der Rektorin nach und wenn eure beiden Aussagen übereinstimmen kriegste Stern
Wenn es um die Versetzung geht, hast Du noch eine Chance, aber in der Probezeit.... Das wird schwierig. Wenn das schon jetzt am Anfang so knapp ist, wie wird das dann später??
Eine Probezeit dient dazu, dass man Dich einschätzen kann, und offensichtlich, wird es da eng...
Also streng Dich die letzten Tage mal richtig an, pauk bis zum Abwinken... Sprich mit Deinen Lehrern, was Du tun kannst. Vielleicht geben Sie Dir mit extra Aufgaben die Möglichkeit, Deine Note zu verbessern.
Da sehe ich leider schwarz für dich..........
könnte sehr schwer werden :(
Schaut so aus, als habe die Rektorin mir Recht gegeben? ;-)
Dank dir für den Stern! :-)