Kann man wegen den Noten in der Ausbildung gekündigt werden?

5 Antworten

Das ist nicht so einfach einen Azubi zu Kündigen. Aber wenn man so schlecht ist, das man das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann, wird man dem Azubi nahelegen, die Ausbildung Vorzeitig zu beenden. Mit zu schlechten Noten, wird einen die IHK nicht zur Prüfung zulassen.

Nein, außer du bist noch in der Probezeit.

Für einen Betrieb ist es ziemlich schwer einen Azubi zu kündigen, ebenso wie werdende Mütter.

Du müsstest schon etwas klauen um direkt gekündigt zu werden.

borolgin 
Fragesteller
 30.06.2015, 11:11

Bin ja noch im ersten jahr und jaa mit der Arbeit von mir sind sie eig sehr zufrieden nur die schule läuft nich und aus der probezeit bin ich schon lang draussen

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Eine ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages nach der Probezeit ist nicht möglich. Ein Arbeitgeber kann dem Auszubildenden dann nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitige Interessen und aller Umstände des Einzelfalls nicht mehr zumutbar ist. Dieser wichtigen Grund kann auch darin bestehen dass keine Aussicht (mehr) besteht, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel noch erreichen kann. Je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, desto höhere Anforderungen werden von den Gerichten an das Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes gestellt. In Ihrem konkreten Fall bedeutet dies folgendes: Sie haben eine Note "mangelhaft" (also fünf) erhalten.Diese soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. Damit ist eigentlich schon viel zu Ihren Gunsten gesagt. Die erteilte "Fünf" bedeutet für sich allein noch nicht, dass hier "Hopfen und Malz verloren" ist und Sie das Ausbildungsziel gar nicht mehr erreichen können. Vielmehr bestehenden Mängel, die sich (mit entsprechender Anstrengung) beheben lassen. Insofern bildet diese Note für sich genommen keinen Grund zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Ausbilder. Je nach Stand der Ausbildung stellt die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an eine Kündigung wegen mangelnder Chancen, einen Abschluss zu erreichen. So hat das Arbeitsgericht Essen ein mangelhaftes Zwischenzeugnis nach 2/3 der Lehrzeit nach mehreren Abmahnungen wegen schwacher Leistung nicht ausreichen lassen, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Schon in dieser Phase der Ausbildung sei eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Azubi das Ausbildungsziel nicht erreicht für eine Kündigung nicht mehr ausreichend (ArbG Essen Az. 2 Ca 2427/05). Die Marschroute für Sie ist also klar: Lassen Sie sich nicht hängen, bügeln Sie die Fünf aus und beenden Sie die Ausbildung anständig. Hierzu wünsche ich viel Erfolg! Abschließend weise ich darauf hin dass zusätzliche Angaben zum Sachverhalt die rechtliche Bewertung u.U. völlig ändern können.

Durchaus, lies mal deinem Arbeitsvertrag durch da steht alles drin

Ja, schlechte noten sind ein grund für die kündigung.