Kann man von "verheimlichen" sprechen, wenn jemand gar nicht das Recht hat, alles über einen zu wissen?

4 Antworten

Es kommt auf das Alter des Kindes an. Ist es minderjährig, hat die Mutter natürlich ein Sorgerecht - wobei es hier auch auf die "Heimlichkeiten" ankommt. Schule schwänzen, Hausaufgaben vertrödeln, schlechte Noten unterschlagen, Alkohol, Rauchen, Drogen - solche Verheimlichungen dürfen von ihr natürlich nachverfolgt werden. (die Liste ist nicht vollständig).

Wenn das Kind volljährig ist, dann hat es nichts zu verheimlichen, dann führt es sein Leben.

Wobei noch der Unterschied gemacht wird, wenn es noch im elterlichen Haushalt lebt, dann haben die Eltern das Hausrecht. Hier könnte verheimlicht werden, dass fremde Personen bei dem Kind übernachten und die Eltern aber nicht wollen dass diese Person die Wohnung betritt.

Um genauer zu antworten, müsste man Alter und Situation kennen.

Ja, kann man. Verheimlichen bedeutet einfach nur, jemanden bewusst über etwas nicht in Kentniss zu setzen. Das hat nichts damit zu tun ob jemand ein Recht auf diese Information hat oder nicht.

Verheimlichen heißt einfach nur, dass du mit Absicht etwas nicht erzählst, egal ob deine Mutter ein Recht drauf hat es zu wissen oder nicht. Also ja, da kann man von verheimlichen sprechen.

Man darf sprechen von was man will. Und man muss nicht antworten, wenn man nicht will. "Ich will nicht drüber reden" ist oft die ehrlichste Antwort die man geben kann. Oder: da ist nichts. Wenn du mir nicht glaubst, kann ich dir nicht helfen.