Kann man von der ausbildung raus geschmissen werden wenn das 1 Jahr zeugnis schlecht ist?

4 Antworten

Schlechte Leistungen in der Berufsschule berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Auch das nicht bestehen der Zwischenprüfung ist kein Kündigungsgrund.

Der Ausbilder muss zusammen mit der Berufsschule versuchen, den Azubi zur ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben anzuhalten. Nur wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben, und keine Aussicht auf Erreichung des Ausbildungsziels besteht, ist die Kündigung zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

Klar kannst du. Der Firma gefällt das ganz bestimmt nicht wenn du ständig Klassen wiederholen musst. Den jedesmal wenn du in der Berufschule bist fehlt den Chef eine Arbeitskraft.

Das ist schlimm, aber ich glaube kaum ein sofortiger Kündigungsgrund.

Dennoch, auf Dauer würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Denke es wird einen kräftigen "Rüffel" (gelbe Karte) geben. Dein Lehrziel die bestandene Abschlussprüfung ist gefährdet.

Ja kann man, wenn abzusehen ist, dass du den Abschluss nicht schaffst