Kann man von der ausbildung gekündigt werden wenn man sein azubi Kollegen außerhalb des Betriebes und nach der Arbeit schlägt??

8 Antworten

Wenn ein Arbeitnehmer außerdienstlich eine Straftat begeht, kann das ein Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Voraussetzung ist ein Bezug zu arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zur Tätigkeit und die Tatsache, dass dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt sind

Quelle: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/themen/beitrag/ansicht/kuendigung/kuendigung-wegen-einer-straftat-in-der-freizeit/details/anzeige/#:~:text=Wenn%20ein%20Arbeitnehmer%20au%C3%9Ferdienstlich%20eine,Interessen%20des%20Arbeitgebers%20verletzt%20sind.

Ich persönlich würde also sagen: Ja dafür kannste rausgeschmissen werden.

Wann lernen mal Menschen das gewalt die SPrache der dummen ist. Was hat dir das jetzt gebracht? Ständige Angst gekündigt zu werden, Schmerzen negativität...

Aber selbstverständlich alleine schon die Drohung ist gefährlich

Natürlich. so ein Verhalten schadet dem Ansehen der Firma. damit wirst du untragbar und kannst gekündigt werden, auch wenn du nicht mehr in der Probezeit bist.

Bleibt sich egal. Wenn dein Chef erfährt, dass du gewalttätig bist, wird er dich vielleicht nicht übernehmen, weil davon ausgegangen wird, dass du deine Probleme nicht verbal lösen kannst. Soetwas will keine Firma haben. Verbaue dir deine Zukunft nicht. Wenn du als potenziell gewalttätig eingestuft wirst, wird das vermerkt. Firmen holen sich die Infos, ohne das du das weißt.