Kann man strafrechtlich belangt werden indem man jemanden als Mörder bezeichnet?

4 Antworten

Nicht als Beleidigung sondern als Meinung. 

Nicht alles was man sagt kann man als "bloße Meinungsäußerung" abtun.

Wenn man über andere Personen eine Tatsachenbehauptung aufstellst (Beispiel: Man sagt "Du bist ein Mörder" in einer Diskussion zu einem Anderen), dann ist das keine "Meinungsäußerung" und demzufolge auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt! (Siehe Artikel 5 Grundgesetz, Absatz 2)

Kann man strafrechtlich belangt werden indem man jemanden als Mörder bezeichnet?

Ja.

Denn wenn es nicht beweisbar wahr ist, dass die Person auch wirklich ein Mörder ist (z.B. weil sie offiziell von einem Gericht eines Mordes für schuldig befunden wurde), dann schädigst Du ihren Ruf.
Zumal, wenn Du es öffentlich (vor anderen Anwesenden) behauptest oder gar (z.B. in einem Zeitungsartikel oder auch als Äußerung im Internet) verbreitest. Damit begehst Du dann eine Straftat.

Siehe

Da sollte man sehr auf die Formulierungen achten. Nicht umsonst wird auch in den Nachrichten immer ein Eiertanz vollführt und vom mutmaßlichen Täter gesprochen. Wenn du dich privat äußerst, solltest du nie eine Behauptung aufstellen (Er ist ein Mörder...), sondern mit möglichst mehreren Konjunktiven aufwarten (Könnte es unter gewissen Umständen sein, dass.....).

Nicht indem, aber ggf. weil.

Allerdings nur in sehr wenigen Fällen, normalerweise nicht.

Ja, natürlich, selbst wenn der betreffende einer/ eine ist!