Beleidigung?

6 Antworten

Guten Tag!

Für eine Beleidigung nach § 185 StGB bedarf es einer Äußerung oder Tätlichkeit gegenüber einer anderen Person, mit dem Ziel, diesen in der persönlichen Ehre nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Diese zeichnet sich durch herabwürdigende Äußerungen wie Wi**er oder M*****burt aus oder etwa in dem Zeigen von bestimmten Gesten, die einen beleidigenden Charakter haben (etwa dem Mittelfinger oder dem Vogel). Wichtig ist, dass die Beleidigung objektiv geeignet ist, die persönliche Ehre der Person zu verletzen. Ob diese Person sich subjektiv beleidigt fühlt, ist unerheblich!

--> Sie haben der Person mitgeteilt, dass diese Sie nicht mehr ansprechen soll. Das ist objektiv keine Äußerung, in der die persönliche Ehre eines Anderen verletzt wird. Hier möchten Sie, dass die Person keinen Kontakt mit Ihnen mehr aufbaut. Mit welchen Personen Sie kommunizieren oder kontrahieren möchten, ist Ihnen selbst überlassen. Sofern Sie keine der oben genannten beleidigenden Äußerungen kund gegeben haben, ist das vollkommen legitim.

Strafrechtlich liegt somit keine Beleidigung nach § 185 StGB vor, können somit wegen dieser Nachricht nicht belangt werden!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Recherche

Das hat mit Beleidigung absolut nichts zu tun! Du hast das Recht, andere aufzufordern, Dich nicht mehr zu kontaktieren.

Also ich bin jetzt kein Jurist, aber ich denke, dass dies keine Beleidigung ist. Es steht dir doch frei zu wählen, mit wem du Kontakt haben möchtest und mit wem nicht.

Nein, das ist keine Beleidigung.