Kann ich strafrechtlich belangt werden, wenn ich nichts unternehme, während mein Kumpel jemanden zusammenschlägt?

10 Antworten

Ja

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Absatz 1 gilt selbstverständlich auch bei einem Verbrechen - und wenn Dein Kumpel jemanden zusammenschlägt, ist dies mindestens Körperverletzung und damit ein Gewaltverbrechen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Du kannst nur dann strafrechtlich belangt werden, wenn du dieser Person die zusammengeschlagen wurde nicht hilfst. Das ist dann unterlassene Hilfeleistung.

Du bist dann ein Mittäter, da du dabei gewesen ist wie dein Kumpel eine Person verprügelt hat. Das heisst das deine Strafe nicht viel Milder ausfallen wird.

Woher ich das weiß:Recherche
lesterb42  26.03.2024, 10:35
Du bist dann ein Mittäter, da du dabei gewesen ist wie dein Kumpel eine Person verprügelt hat.

Warum?

0
Von Experte ACBRE bestätigt

Wenn du den Notruf gewählt hast nicht.

Dass du von deinem Kumpel selbst in die Schnauze bekommst, ist nicht zumutbar.

Aber Notruf musst du wählen.

Ansonsten unterlassene Hilfeleistung, strafbar

Selbstverständlich.

Wegen unterlassener Hilfeleistung, was Du wohl sehr gut weißt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
MrsssP  26.03.2024, 10:25

Wenn er danach dieser Person hilft, ist es keine unterlassene Hilfeleistung. Ein jeder gesunde Mensch hätte zumindest ein bisschen Angst. Wenn man sich bei sowas einmischt wird man selber noch zusammengeschlagen. Das ist es nicht wert keine Anzeige zu riskieren.

0
xxXScarfaceXxx  26.03.2024, 10:32
@MrsssP

Er muss sich nicht in Gefahr begeben, aber er kann ja Polizei & Krankenwagen rufen, darum geht es.

0

Als Laie glaube ich folgendes zu wissen:

Wenn du dem Opfer nicht hilfst kann das als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden und dafür kannst du belangt werden, ja!

Woher ich das weiß:Recherche