kann man sich vom berichtsheft befreien lassen?

5 Antworten

Ganz einfach gesagt: Ohne Berichtsheft keine Zulassung zur Abschlussprüfung.

§ 43 (BBiG) Zulassung zur Abschlussprüfung

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  1. wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat und
  3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html

Nein, ist nicht möglich, da es zur Ausbildung gehört.

Das Berichtsheft, das Du zB während einer Ausbildung zu führen hast, gehört zu dieser dazu und ist Teil Deiner Abschlussnote. Man kann Dich von der Prüfung ausschließen, wenn Du es nicht geführt hast.

Wenn du nicht in der Lage bist jeden Tag 2 Minuten Berichtsheft zu schreiben, dann ist das mit der Ausbildung vermutlich (noch) nichts für dich.