Kann man sich Selbständig machen wenn man Soldat ist?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch ist das natürlich möglich. Das musst du allerdings von deinem Disziplinarvorgesetzten genehmigen lassen.
Da ne Selbstständigkeit ne Menge Arbeit bedeutet, kann dieser natürlich ernsthafte Zweifel bekommen, ob du deine Tätigkeit als Soldat noch gewissenhaft erledigen kannst.
Also solltest du das gut kommunizieren!
Verdienstgrenzen gibt es glaube ich nicht. Du musst deine Einnahmen halt normal versteuern und dich auch entsprechend versichern.
Zeitliche Grenzen gibt es aber. Meistens ist von 20Std die Rede wenn es um nen Nebenjob geht.
Mehr wird dir nicht genehmigt. Also besser bei deiner Planug nicht mehr als 20Std angeben.
Viel Glück!

Sicher ;) ??? ? Ich kenne nur ganz wenige Zivilisten, die erst mehrere Monate auf Lehrgänge gehen und anschließend für ein paar Monate in Einsätze!

Und ... wie schnell wird ein Standort aufgelöst oder eine Versetzung verfügt, so dass man vom "Heimschläfer", der jeden Abend seiner Nebentätigkeit nachgehen kann, ganz schnell zum Wochenendpendler "mutiert"! Sorry, aber die Vereinbarkeit von Dienst und Nebentätigkeit ist meiner Meinung nach bei der Bundeswehr nur sehr reduziert gegeben!

Und außerdem habe ich nur angemerkt, dass der Fragesteller sich VOHER dazu ernsthafte Gedanken machen sollte!

TK1203 
Fragesteller
 21.02.2012, 15:26

ich habe mir ernsthafte gedanken darüber gemacht und ich mache mir immer noch welche aber nicht auf dem bezug das ich versetzt werde sondern ehr ob es möglich ist bzw ob es finazielle grenzen gibt von der seite der bundeswehr her?!?!?

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Ja, Du kannst dich selbstständig machen aber Du musst dann immer noch zum Antreten.,

TK1203 
Fragesteller
 21.02.2012, 15:11

:-) gute antwort! nein spaß bei seite, es ist mir bewußt das ich meinen dienst gewohnt nach gehen muss! mir ging es jetzt halt darum ob es im grundsatz überhaupt möglich ist bzw ob es da irgendwelche einkommens grenzen oder derartiges gibt?

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Luigi30449  22.02.2012, 21:17
@TK1203

Ich denke das man alles machen darf solange man seinen "Hauptdienst" nicht vernachlässigt. Ob es da jetzt Gesetztes Grundlagen gibt kann ich nicht sagen, da bin ich nicht informiert.

Bedenke auch: Was machst Du wenn Du dich selbsständig gemacht hast und plötzlich den Befehl für einen Auslandseinsatz bekommst ? Dann ist das zweite Standbein plötzlich in Frage gestellt.

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Achtung: Als aktiver Soldat must Du Dir eine Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit von Deinem Disziplinarvorgesetzten genehmigen lassen. Er muss feststellen, ob diese Tätigkeit mit dem Dienst als Soldat vereinbar ist.

Die Antworten hier sind alle nicht ganz so zufriedenstellend. Es gibt nach §20 Soldatengesetz sehr wohl Grenzen die liegen zum Beispiel in der Wochenarbeitszeit, diese darf nicht mehr als 8 h überschreiten. Des weiteren dürfen dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und du darfst dem Ansehen der Bundeswehr mit deinem Unternehmen nicht schaden und so weiter. Ich habe in meinem Blog einen sehr ausführlichen Artikel darüber geschrieben. Hier geht es um die Nebentätigkeitsregelung, die Minderung vom Übergangsgeld und Ihr findet hier auch alle Rechtsgrundlagen.

http://x-konzept.de/gruenderblog/selbststaendig-als-soldat-bundeswehr-dienstzeit-uebergangsgebuehrnisse-nebentaetigkeit.html