Kann man mit 0.37 °/.. eine Straf bekommen?

6 Antworten

Mit 0,37‰ Blutalkohol hat man kein rechtliches Problem, solange man keinen Unfall baut oder Anzeichen von Fahrtunüchtigkeit zu sehen sind. Wenn man erst kurz vorher noch getrunken hat, dann befindet man sich noch in der sog. Anflutphase, d.h. der Alkoholspiegel ist noch im Steigen. Das könnte dazu führen, dass die Polizei zwar nichts weiter unternimmt, die Weiterfahrt aber untersagt, um es gar nicht erst zu einer strafbaren Alkoholfahrt kommen zu lassen. In diesem Fall kann man froh sein, dass es so gekommen ist.

Es könnte aber auch sein (wahrscheinlicher), dass das Gerät der Polizei nur den Wert für den Atemalkohol angezeigt hat. Der Blutalkohol in ‰ ist dann ungefähr das doppelte, in diesem Fall also ca 0,74‰. Auch in diesem Fall wird die Weiterfahrt untersagt. Ein Schreiben wird dann irgendwann noch folgen mit der Strafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von voraussichtlich 6-9 Monate. Den Führerschein darf man erst mal noch behalten. Bei 0,74‰ handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Ab 1,1‰ jedoch ist das ganze eine Straftat. Dann wird der Führerschein in der Regel gleich einbehalten; der Entzug der Fahrerlaubnis dauert dann auch etwas länger.

Und nebenbei ... ab 1,6‰ ist eine MPU vorgeschrieben.


SweetGirl2504  17.09.2012, 10:57
Mit 0,37‰ Blutalkohol hat man kein rechtliches Problem

Das sollte der Fragesteller aber nicht als Freifahrtsschein zum saufen UND autofahren sehen! Ich finde das man schon da den Führerschein FÜR IMMER wegnehmen sollte!!

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maxi52a 
Fragesteller
 17.09.2012, 11:00
@SweetGirl2504

..und wer einmal einen Rausch gehabt hat, sollte ihn gar nicht mehr erst bekommen..

es sei den der besticht die Psychologin beim MPU-Test..oder

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maxi52a 
Fragesteller
 17.09.2012, 11:08
@SweetGirl2504

Ich glaube du hast grundsätzlich ein Problem, geschriebenes richtig zu interpretieren

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Schlauerfuchs  22.10.2012, 22:08
@maxi52a

Überückens selbst bei 0.74 Promille gibt es nur ien Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Erst ab 1, 1 ist es ein Straftat mit Verhandlung Geldstrafe und mind. 6 Monate Fahrverbot. Ab 1, 6 ist erst die MPU vorgesehen.

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Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

"Stfen" kann man für diesen Alkoholgehalt im Blut nicht bekommen, warum Du/Dein Freund nicht mehr weiterfahren durfte, hat einen anderen Grund.

Ein Polizist könnte feststellen, dass Du selbst mit dem gerade noch erlaubten Pegel, fahruntüchtig bist; um Dir keine Chance zur Selbstüberschätzung zu geben, kann er Dir die Weiterfahrt verbieten.

Wenn Du vorhast, Dich hinters Steuer eines Fahrzeuges zu setzen, solltest Du keine Rechungen darüber anstellen, wieviel Alkohol tolerabel ist, trinke einfach nur Alkoholfreies!

Waren es o,37 Promille passiert gar nichts , denn erst ab o.5 gibt es ein Bußgeld ( 500 Eur 1. Monat Fahrverbot 4 Punkte , Nachschulung in der Probezeit. Kritisch ist es erst ab 1, 1 Promille weil es dann eiun Straftat ist mit Gelstrafe und Führerscheinentzug von mid. 6 Monaten.

Das ist noch in dem Bereich, wo es quasi im Ermessen des Polizisten ist, ob derjenige noch fahrtüchtig ist. Wenn er auffällig ist und den Eindruck macht, dass er angeschwipst ist, kann er also durchaus eine Strafe kriegen.

Dazu kommt noch, dass die Atemalkohol-Messgeräte der Polizei in mg/g messen. Also wenn das Gerät 0,37 anzeigt, ist die rechnerische Blutalkoholkonzentration 0,74‰.