Kann man in den Flugfunk sprechen?
Der Flugfunk Besitz ja den Frequenzbereich von 117,975 bis 137 MHz
Meine Frage ist jetzt wenn ich jetzt ein Funkgerät besitze das diesen Frequenzbereich abdeckt, kann ich dann reintheoretisch in diesem Funk sprechen, so dass die mich hören oder kann ich nur den Funk abhören?
Frage mich das schon echt lange, hab aber in der Sache leider nicht so viel Ahnung :D
Danke:)
7 Antworten
Kann man - korrekt.
Man benötigt ein Funkgerät, welches den Frequenzbereich empfangs- und sendeseitig abdeckt und dabei in AM (Amplitudenmoduldation) arbeitet.
Solche Geräte kann man problemlos erwerben, denn schliesslich sollte man ein Hobbyflugzeug ja auch damit ausstatten. Dementsprechend gibt es auch Geräte für den Einbau ins Flugzeug und Handfunkgeräte - z.B. dieses hier: https://www.amazon.de/gp/slredirect/picassoRedirect.html/ref=pa_sp_atf_aps_sr_pg1_1?ie=UTF8&adId=A08664492J993V3UTMP9&url=%2FRexon-RHP-530-Flugfunkger%25C3%25A4t-VHF-8-33%2Fdp%2FB07DXKJVVF%2Fref%3Dsr_1_1_sspa%3F__mk_de_DE%3D%25C3%2585M%25C3%2585%25C5%25BD%25C3%2595%25C3%2591%26crid%3D1ZJL42PMLILMU%26keywords%3Dflugfunkger%25C3%25A4t%26qid%3D1647106868%26sprefix%3Dflugfunkger%25C3%25A4t%252Caps%252C107%26sr%3D8-1-spons%26psc%3D1&qualifier=1647106868&id=1956018833876425&widgetName=sp_atf
Bitte bedenke aber: Den Flugfunkverkehr abzuhören ist schon eine Straftat, welche natürlich nicht verfolgt werden kann. Selbst aber dort zu funken ohne Flugfunk-Genehmigung ist ein schwerer Eingriff in die Luftfahrt oder den Luftverkehr und kann problemlos mit Gefängnis etc. bestraft werden. Daher meine Bitte: Kein Experimente ;-) Aber Du bist sicherlich vernünftig genug, dies nicht zu tuen.
Ergänzung: Legal im Flugfunkbereich senden:
. Erwerb eines Flugfunksprechfunkzeugnisses (nur nach fachlicher Prüfung erhältlich) absolute Grundvoraussetzung.
. nur während man aktiv im Flugbetrieb ist (z.B. als Pilot, Luftaufsicht, Controller etc..) ist der Sendebetrieb gestattet.
Trotz Flugfunkzeugnis ist und bleibt der Sendebetrieb von Zuhause bzw. OHNE aktiv am Flugbetrieb teilzunehmen, ausnahmslos verboten.
Wenn deine Sendeleistung hoch genug ist, so dass sie im entsprechenden Flugzeug empfangen werden kann, geht das natürlich.
Es ist aber klar, dass das Betreiben von Sendeanlagen ohne Genehmigung verboten ist (bis auf ganz wenige Ausnahmen)! Die Bundesnetzagentur betreibt auch Messdienste, die Störer lokalisieren können.
Wenn es ein Flugfunkgerät mit AM ist, dann ja.
Mit einem FM-Gerät eher weniger.
Es wäre möglich. Ist aber verboten.
Logischerweise kann man mit einem Funkgerät auch senden, das ist schließlich eine Kombination aus Sender und Empfänger. Nur darfst du ein solches Gerät nicht betreiben. Du darfst noch nicht mal den Funk abhören ohne Genehmigung.