Kann man eine Verlobung einfach so auflösen?

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Ja, man kann eine Verlobung jederzeit auflösen und muss dies nur entsprechend kundtun.

Allerdings ist eine Verlobung nicht ohne Rechtsfolgen, sondern tiefgreifender als manche denken.

 § 1301 BGB: "Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, zurück fordern."

So können beispielsweise die Verlobungsringe und andere Wertgegenstände oder wertgleiche Gaben zurück gefordert werden!

§ 1298  BGB: " Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzten, der darauf entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind."

Sollten die Schwiegereltern also schon Kosten für Hochzeitsvorbereitungen investiert haben, können sie sie von dir zurückfordern.

Aber harmlos gesehen: Wenn keinerlei solche Ausgaben gemacht wurden und Geschenke preislich nicht relevant sind, dann kann man jederzeit einfach eine Verlobung lösen und fertig. Ein Problem stellt das im Alltag so gut wie nie dar.

verreisterNutzer  25.12.2020, 13:45

1995 konnte eine Frau auch noch eine "billige Entschädigung" verlangen, wenn sie in Erwartung der Ehe ihre Unschuld verloren hatte (wurde aber damals schon 30 Jahre nicht mehr angewendet). Das ist gestrichen, und man muss für "Rechtswissenschaft 101" andere Kuriositäten finden.

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Kajjo  25.12.2020, 13:46
@verreisterNutzer

Ja, Jungfräulichkeit steht nicht mehr hoch im Kurs. Wie du schon sagst, selbst vor der Streichung des entsprechenden Paragraphen wurde die Regelung schon jahrzehntelang nicht mehr angewendet.

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Sicher kann man eine Verlobung auflösen, es kann ja sein, dass man merkt es passt doch nicht. Immer noch besser, als später unglücklich in der Ehe zu sein.

Aber eine Verlobung ist eigentlich ein Versprechen, was viele nicht bedenken und dann sollte man auch so fair sein, und teure Geschenke wieder zurückgeben. Wenn diese in Hinblick auf die Verlobung und spätere Heirat gemacht wurden.

"Welche Bedeutung hat die Verlobung? Das gegenseitige Versprechen zweier Menschen zu heiraten, wird als Verlobung bezeichnet. Mit einer Verlobung bezeugt das Paar seinen Wunsch, die Ehe einzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Partner das gleiche oder unterschiedliche Geschlechter haben".

Klar. Falls die Hochzeit bereits angezahlt ist, man gemeinsame Besitztümer hat etc, muss man das natürlich noch miteinander klären, was ggf viel Stress und Zeit kostet, aber beenden kann man es ohne großen Aufwand.

die Verlobung an sich kannst sofort lösen, der Haken steckt eher in den bereits getätigten Ausgaben. die musst dann trotzdem noch aufdröseln, nur darf halt jeder schon anderweitig weitersuchen und sich seinerseits neu verloben.

Klar, du bist ja kein Bund damit eingegangen. Du hast ja lediglich gefragt ob sie dich heiraten will. Dabei hast du halt gemerkt das geht nicht.