Kann man eine Spende zurückverlangen?

5 Antworten

Laut der Webseite: https://deutsches-ehrenamt.de

RÜCKFORDERUNGEN BEI ZWECKGEBUNDENEN SPENDEN
Wenn die Spende nicht für den angegebenen Zweck verwendet wird, kann der Spender eine Rückzahlung fordern. Der Empfänger der Spende sollte deswegen den Spender rechtzeitig informieren, falls es zu Änderungen des Spendenzwecks kommt. Zudem sollte der Verein beim Spendenaufruf mit Angaben zur Verwendung der Spende eher vage bleiben.

Sie können gem. § 123 Abs. 1 BGB die Spendenzahlung wegen arglistiger Täuschung anfechten, da die Spende nicht zweckentsprechend verwendet wurde. Rechtsfolge davon ist die Nichtigkeit und die Spende muss zurückgezahlt werden. Rechtgrundlage ist hierfür die Herausgabe nach § 812 BGB als ungerechtfertigte Bereicherung.

quelle. Frag einen Anwalt..

das trifft bei dir aber nicht zu, also nein

crammer 
Fragesteller
 12.03.2021, 10:31

Dankeschön, also mit § 823 I BGB hat dies folglich nichts zu tun, sondern Rechtsgrundlage ist somit Herausgabe nach § 812 I 2 Alt. 2 BGB, wenn ich das von Ihrer Antwort richtig entnehmen konnte?

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Kann nicht zurück verlangt werden

Xearox  11.03.2021, 16:53

Doch, wenn der Spende an einem bestimmten Zweck gebunden ist, kann man diese sehr wohl zurückverlangen ;-)

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So etwas ist dämlich, weil jede Kommune genügend weitere Möglichkeiten hat, Geld für wohltätige Zwecke einzusetzen.