Kann man eigentlich eine polizeiliche Anzeige zurückziehen?

5 Antworten

Strafanzeigen kann man nie zurück ziehen. Nur Strafanträge. Das wird selten differenziert.

Seinen eigenen Strafantrag kann man jederzeit zurück ziehen. Das nützt aber nicht viel, wenn es - wie bei Offizialdelikten - auch einen von der Staatsanwaltschaft gibt.

Gruß S.

Strafanträge bei absoluten bzw. relativen Antragsdelikten können bis zum Abschluss der Ermittlungen zurückgezogen werden. Danach nicht mehr. Einmal zurückgezogen können die aber auch nicht nochmal gestellt werden.

Körperverletzung z. B. ist ein relatives Antragsdelike (relativ=Ansichtssache). Wenn die StA also meint es hätte einen hohen Stellenwert, dann wird trotzdem ermittelt.

PolNRW93  30.12.2021, 02:27

Ergänzung:

…was mit dem „Zurückziehen“ einer Anzeige, so wie der FS es formuliert natürlich nichts zu tun hat, da dies nicht geht.

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Nein, unter keinen Umständen. Lediglich den Strafantrag kannst du dann einfach nicht stellen. Macht aber nur bei Antragsdelikten einen Unterschied.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017

Wenn es ein sogenanntes Offizialdelikt ist, Nein!

Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt wird. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen.

Kopiert aus Wikipedia

Wenn die Straftat auf deinen Antrag hin verfolgt wird, dann glaube ich schon, sonst eher niht.