Ermittlung von der Polizei (Staatsanwaltschaft) und trotzdem Bundeswehr?
Hallo an alle, ich habe mich etwa vor drei Wochen bei der Bundeswehr beworben, habe alle meine Daten abgegeben wie, Lebenslauf etc pp und zwar vor drei Wochen hatte ich noch gar keinen Brief von der Polizei bekommen dass ich Beschuldigter bin und gegen mich ein Verfahren läuft? Aber ich habe es trotzdem nicht bei der Bundeswehr gesagt weil ich es nicht wusste dass gegen mich ermittelt wird. Jetzt habe ich einen, Anruf bekommen dass ich angenommen worden bin sprich ich habe nächste Woche mein Einstellungstest? Wie kann es sein dass die Bundeswehr das nicht mitbekommen hat das gegen mich ermittelt wird???????? Ich könnte es nicht sagen das gegen mich ermittelt wird weil Bundeswehr mein traumjob ist! (Ich habe auch Angst dass ich unehrenhaft verlassen werden könnte)
LG.
8 Antworten
Woher sollte die Bundeswehr von dem Ermittlungsverfahren erfahren? Man kann die doch nicht über alle entsprechenden Verfahren informieren, das wäre weder quantitativ bearbeitbar noch datenschutzrechtlich zulässig.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, dass gehe zum Einstellungstest und teile denen mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Dich eingeleitet wurde und wie Du dazu stehst - nichts ist so hilfreich wie absolute Offenheit.
Wenn Du davon ausgehen würdest, daß die Ermittlungen erfolgreich abgeschlossen werden und es keine Konsequenzen für Dich gibt, dann steht Deiner beruflichen Entwicklung nichts im Wege. Daher schlage ich vor, beim nächsten Kontakt fragst Du, wie es weitergeht, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und es ein Ergebnis gibt.
Du wirst ehrlich sein müssen. Was sollte es dir bringen zu lügen ? Raus kommt das am Ende eh
Die machen eine Abfrage vor der endültigen Einstellung bzw. kurz danach.
Vor deiner Einstellung musst du ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben. Und auch einen Fragebogen ausfüllen. Hier kann man natürlich lügen - aber wenn es rauskommt, ist das ein Entlassungsgrund.
Schade - wenn man zur Polizei oder zur Bundeswehr sollte man sich von zwielichtigen Geschäften und Gewaltaktionen fernhalten. Schade , dass das so wenige Jugendliche wissen und immer noch meinen, dass sie persönlich doch nicht erwischt werden. Das muss ich hier einfach mal loswerden.
Ein Ermittlungsverfahren bedeutet nicht dass man automatisch schuldig ist.
Erst mal kommt es darauf an: Hast du Scheiße gebaut oder wird dir zu Unrecht etwas vorgeworfen?
Zudem gibt es den Begriff "Unehrenhafte Entlassung" bei der Bw nicht.
Und wie könnte das eventuell rauskommen?