Zentraler Objektschutz Berlin aktuelle Ermittlung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eingestellte Verfahren werden im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister" gespeichert. Auf diese Datei hat die Polizei Zugriff. Ob sie das im Zuge der Überprüfung des Leumundes machen, weiß ich nicht zu 100%. Aber du solltest dich nicht zu sicher fühlen.

Ein Problem ist aber sicher eine laufende Ermittlung. Die muss abgeschlossen sein, wenn du dich bewirbst. Und zwar so, dass du nicht wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt wirst.

Stylomatiqo 
Fragesteller
 25.03.2020, 18:48

Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde morgen anrufen und meine Bewerbung zurückziehen.

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peti12314  27.03.2020, 16:00
@Stylomatiqo

@wiki01 hat das schon ganz gut gesagt.

Was ich dir vielleicht noch aus eigener Erfahrung mitgeben kann: Wenn sich das mit der Fahrerflucht klärt, bewirb dich trotzdem, man wird sicher etwas genauer hinschauen, aber wenn immer nach 170, Abs. 2 STPO eingestellt wurde , dann kann man dir meiner Ansicht nach keinen Strick daraus drehen.

Und ich würde immer ehrlich sein, ich weiß nicht wie es beim Land Berlin aussieht, aber wenn du z.B in einer Bundesbehörde tätig sein willst, wird bei vielen Positionen eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt, schon bei der ersten Stufe wird ins bundesweite staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister Einsicht genommen.

Wenn man so eine Sicherheitsüberprüfung bei dir macht (und ich vermute sie wird in Berlin nach den selben oder zu mindestens nach ähnlichen Maßstäben durchgeführt werden), dann geht das nur mit deiner Einverständnis, du kannst somit auch ganz einfach herausfinden (ist auch dein gutes Recht) was genau abgefragt wird.

Viel Erfolg!

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Ist dies ein Problem für die Einstellung bei der Polizei?

Deine Beschreibung klingt zumindest nach ein "anrüchigen" Karriere.

Stylomatiqo 
Fragesteller
 25.03.2020, 17:55

Die Ermittlungen wurden aber alle eingestellt und es kam nie zu einer Verhandlung oder Vorstrafe, sollte das wirklich ein Problem sein?

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Witzig

Auch wenn die Verfahren eingestellt wurden, gab es doch die Anklagen gegen dich.

Denkst du, die Polizei stellt jemand ein, der Fahrerflucht begangen hat?

Stylomatiqo 
Fragesteller
 25.03.2020, 18:02

Die Verfahren wurden doch nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Fahrerflucht liegt aktuell noch bei der Polizei. Die Polizei kam abends zu mir um mein Auto zu besichtigen. Die Polizisten haben geschaut und keinen Schaden festgestellt.also denke ich das auch dieses Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.!

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DerHans  25.03.2020, 19:36
@Stylomatiqo

Schon alleine dass 3 mal gegen dich ermittelt wurde, ist bereits negativ. Da wird man wohl etwas genauer hin sehen.

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