Kann man die Ausbildung zur MFA verkürzen?

3 Antworten

Hallo Dieunwissende55,

das kann man Dir so pauschal leider nicht beantworten, denn zum einen hat jedes Bundesland andere gesetzliche Regelungen, und zum anderen gibt es dann je nach Träger/Anbieter und Stadt/Kommune auch noch separate Regeln oder AUsnahmen!

Ich weiß nur, dass das bei mir und hier in Bayern bei "manchen" Trägern/Anbietern und Ausbildungen so ist, dass man diese nur dann "verkürzen" kann, wenn man z.B. einschläge Praktika, einen fachähnlichen Beruf bzw. Arbeitszeit nachweisen kann oder eine "hohe/höhere" Schulbildung besitzt.

Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, zu verkürzen, wenn man einen Eingangstest ablegt oder sich direkt für das zweite/dritte Ausbildungsjahr bewirbt.

Schaue einfach einmal bei dem Arbeitgeber, dem Bundesland x und der Berufsausbildungsverordnung usw. nach, was da genau geschrieben steht.

Und zwecks Verdienst kann man auch nichts Genaues schreiben, da es auf die Region, Stadt, den Anbieter/Träger, die Jahre der Berufszugehörigkeit, den Familienstatus usw. ankommt. Heute sind ja Mini- und Midijobs "IN", sodass es auch MFA gibt, die stundenweise oder in Mini- und/oder Midijobs arbeiten.

Sorry, aber es gibt zu viele Faktoren, sodass ich keine verbindliche Aussage treffen kann.

Ergänzend schreibe ich noch, dass es durch die Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes (BBiG) ab 01.01.2020 möglich ist, Ausbildungen generell in Teilzei auszuüben, wenn sich Betrieb und Azubi einigen.

Das hat jetzt nichts mit dem Verkürzen zu tun, aber ich wollte Dich dahingehend noch informieren.

Unterm Strich heißt dies, dass Du entweder berufliche Vorkenntnisse nachweisen kannst, vorangegangene Ausbildung abgeschlossen oder begonnen hast, erhöhte Schulbildung besitzt. Ob das bei Dir und dem Bundesland auch so, ist weiß ich nicht.

Hier aber einmal ein Link für das Berufsbildungsgesetz (BBiG):

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

Beispiel: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__7.html

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https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__8.html

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Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
 - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Beruf und Büro)  - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Beruf und Büro)

Bin im 3ten Jahr und kann es dir so beantworten wie ich es hier in NRW für die ÄK-Nordrhein gelernt habe.
Vorraussetzungen zum Verkürzen
Option 1: Ausbildungsstart und du kannst Abi/Fachabi nachweisen,- du kommst auf Nachfrage in eine "Verkürzer-Klasse" + dein Chef muss das bestätigen und demnach dein Vertrag anpassen (sollte da nicht stehen Ende bis Bestandene Prüfung)
Option 2: bis spätestens Ende des 1Halbjahr des 2ten Ausbildungsjahres muss dein Notenstand bzw. Dein Zeugnis in den 4 Hauptfächern (nicht Nebenfächern) ein Mindestdurchschnitt von 2,0 haben
Gehalt KH oder Praxis
kommt wirklich komplett auf das Bundesland, deinen Tätigkeitsbereich sowie seine Tätigkeitsgruppe (Können und Fortbildung) an. Pauschal gesehen hast du in einem KH immer einen Vorteil da du im Öffentlichen Dienst Arbeitest, KH sind oft staatlich gefördert und bezahlen besser.

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