Kann man das Land verlassen, obwohl noch ein Gerichtstermin ansteht?
Meine Frage ist rein hypothetisch, zwecks Recherche für einen Roman. Um Antworten wäre ich trotzdem sehr dankbar...
Könnte ein Beschuldigter, der einen Termin in einer Gerichtsverhandlung hat, das Land verlassen (also sich ordentlich abmelden, mit neuer Adresse etc.) und dann später mit einem entsprechenden Visum wieder einreisen um an der Verhandlung teilzunehmen? Oder würde das Probleme nach sich ziehen?
1 Antwort
Die Abgabe des Reisepasses, wie man es in US-Filmen kennt, ist im Deutschen Recht nicht vorgesehen.
Wenn es sich um Gerichtstermin in Strafsachen handelt, dann kann es nur zwei Probleme geben:
1) Verdunklung. Das heißt, die Gefahr, dass Beweismittel verschwinden oder der Fall nicht aufgeklärt werden kann, solange die Person frei ist.
2) Fluchtgefahr. Das heißt, es gibt konkrete Anhaltspunkte, dass die Person sich der Strafverfolgung durch Reise ins Ausland entziehen will.
In diesen beiden Fällen ist Untersuchungshaft zulässig.
Aber ein generelles Verbot der Auslandsreise, nur weil Gerichtsverfahren anhängig sind, kennt das Deutsche Recht nicht..