Kann man das Land verlassen, obwohl noch ein Gerichtstermin ansteht?

1 Antwort

Die Abgabe des Reisepasses, wie man es in US-Filmen kennt, ist im Deutschen Recht nicht vorgesehen.

Wenn es sich um Gerichtstermin in Strafsachen handelt, dann kann es nur zwei Probleme geben:

1) Verdunklung. Das heißt, die Gefahr, dass Beweismittel verschwinden oder der Fall nicht aufgeklärt werden kann, solange die Person frei ist.

2) Fluchtgefahr. Das heißt, es gibt konkrete Anhaltspunkte, dass die Person sich der Strafverfolgung durch Reise ins Ausland entziehen will.

In diesen beiden Fällen ist Untersuchungshaft zulässig.

Aber ein generelles Verbot der Auslandsreise, nur weil Gerichtsverfahren anhängig sind, kennt das Deutsche Recht nicht..