Kann man Bürger:innen wie zur Feuerwehr auch zum Rettungsdienst verpflichten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Rettungsdienst ist ein sehr beliebter Beruf. Im Gegensatz zur Alten- und Krankenpflege mangelt es hier nicht an Bewerbern. Ich habe noch nie gehört, dass eine Stelle für einen Notfallsanitäter über längere Zeit nicht besetzt werden konnte.
  2. Für einen "Pflichtrettungsdienst" (dem Pendant zur Pflichtfeuerwehr) gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage.
  3. Wenn allerdings der Katastrophenfall ausgerufen wird, kann grundsätzlich JEDER zur Mithilfe verpflichtet werden #inanspruchnahmedritter -Das wäre rein theoretisch auch für den Rettungsdienst möglich. Natürlich würde man da vorzugsweise Personen nehmen, die eine medizinische Vorbildung haben.

Man sollte allerdings dazu sagen, dass so etwas noch nie vorgekommen ist.


RedPanther  01.11.2021, 16:56
Ich habe noch nie gehört, dass eine Stelle für einen Notfallsanitäter über längere Zeit nicht besetzt werden konnte.

Was? In was für einem Paradies lebst du denn?

Sowohl bei meinem alten, als auch bei meinem aktuellen Arbeitgeber waren ständig 10 und mehr NFS-Stellen frei. Und aus Nachbar-Landkreisen hat man auch mal gehört, dass RTW-Schichten aus Personalmangel nicht besetzt werden konnten und deshalb gestrichen wurden.

0

Nein, die Rettungsdienstgesetze (RDG) der Bundesländer sehen eine solche Regelung derzeitig nicht vor, im Gegensatz zu den Feuerwehrgesetzen, die die Pflichtfeuerwehr erlauben. Auch aufgrund der erforderlichen Qualifikation ist es nicht einfach, soetwas wie einen "Pflicht- Rettungsdienst" einzuführen. Handelt es sich um Rettungsdienst im Sinne der Rettungsdienstgesetze, dann müssen die einzelnen Rettungsmittel gemäß der Vorschriften im RDG besetzt werden, bedeutet auf einem Rettungswagen muss sich mindestens ein Notfallsanitäter mit dreijähriger Vollzeit- Berufsausbildung und staatlicher Prüfung befinden. Solch eine Ausbildung lässt sich natürlich nicht ehrenamtlich bewerkstelligen und aufgrund der Ausbildungsdauer, wären die Kräfte auch nicht kurzfristig verfügbar.

Helfer vor Ort werden von den Feuerwehren oder den bekannten Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD und ASB) durchgeführt, allerdings mit rein ehrenamtlich tätigem Personal. Helfer vor Ort gehören nicht zum Rettungsdienst sondern stellen ein zusätzliches Glied in der Rettungskette zwischen Laien- Ersthelfern und Rettungsdienst dar. Der HvO ist demnach kein Ersatz für den Rettungsdienst und transportiert die Patientinnen und Patienten auch nicht.

Im Sinne der Katastrophenschutzgesetze, kann bei ausgerufenem Katastrophenfall grundsätzlich jeder zur Mithilfe verpflichtet werden, jedoch ist das nicht möglich, wenn es irgendwo zu wenig Rettungsdienstpersonal gibt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Was ist denn "Bürger:innen"? Meinst du Bürger im Sinne von Einwohner einer Stadt?

Das Konzept was du da meinst, ist die sog. "Pflichtfeuerwehr", eine Maßnahme, welcher keiner richtig geführten Klage standhalten würde, denn die Zwangsarbeit ist in Deutschland nicht zulässig:

https://dejure.org/gesetze/GG/12.html

Zitat:

"(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht."

Diese für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht bestand zum Beispiel im Rahmen des Wehrdienstes.

Um auf deine eigentliche Frage zu kommen: der Rettungsdienst ist in Deutschland eine der Aufgaben der Feuerwehr, zumindest in Städten und großen und mittleren kreisangehörigen Kommunen. Allerdings wird die Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes in mancher (hauptsächlich ländlicher) Region prinzipiell an externe Leistungserbringer ausgeschrieben, weswegen der Eindruck entsteht, dass er nicht Teil der Feuerwehr wäre. Neben der Trägerschaft des Rettungsdienstes durch die Feuerwehren existiert auch die Trägerschaft durch den Landkreis (vor allem in sehr dünn besiedelten Regionen, in denen keine Feuerwehr zur Wahrnehmung des Versorgungsauftrages rettungsdienstlicher Leistungen im Stande ist). Auch der Landkreis kann den Rettungsdienst selbst durchführen oder an externe Leistungserbringer ausschreiben.

In erster Linie liegt die Erbringung der Rettungsdienstleistung (im in Frage kommenden ländlichen Raum) also bei den vertraglich verpflichteten Leistungserbringern. Davon werden sich immer genug finden lassen, da man mit Rettungsdienstleistungen Geld verdienen kann, anders etwa als mit dem Brandschutz, der ja bei der Pflichtfeuerwehr den maßgeblichen Arbeitsauftrag darstellt.

Organisationen wie HvO verpflichten?

Da liegt wohl ein Missverständnis vor: der First-Responder- Einsatz stellt keinesfalls eine eigene Organisation dar, er ist letztendlich nur eine der drei Arten des Einsatzes der Feuerwehr: Brandschutz, technische Hilfeleistung und Rettungsdienst. Jedem Einsatzauftrag wird eine Alarmstufe zugeordnet. In deinem Szenario bekommt der Einsatzauftrag dann halt keine Alarmstufe des Einsatzspektrum "Brand" also meinetwegen "Brand 2/ F1/ B3 etc etc" (die genaue Nomenklatur unterscheidet sich bei jeder Leitstelle), sondern eine des Rettungsdienstes: "R2, Rettung1, RTW+NEF etc etc etc". Und mit diesem Einsatzauftrag wird dann sie entsprechende Einheit der freiwilligen / Berufs- oder halt Pflichtfeuerwehr alarmiert und muss diesen abarbeiten. First- Responder- Einsätze stellen allerdings immer nur eine Überbrückung des therapiefreien Intervalls bei lebensbedrohlichen Ereignissen (Reanimation, Bewusstlosigkeit, Sturznaus großer Höhe, allergische Reaktion etc) dar. Die Erbringung der eigentlichen Rettungsdienstleistung (von Gesetzgeber ist der Rettungsdienst ausschließlich der Transport ins Krankenhaus) erfolgt durch den vertraglichen Leistungserbringer (Landkreis, Berufsfeuerwehr, versch. Hilfsorganisationen, private Anbieter. Daran kann der Einsatz einer Einheit des Brandschutzes (meistens ein Löschfahrzeug) nichts ändern.

Da sich mit dem Rettungsdienst, wie gesagt, gut Geld verdienen lässt, wird sich immer ein Leistungserbringer finden, der sich auf die Ausschreibungen (der Rettungsdienst wird alle fünf Jahre neu geplant und kann, bei Wunsch des Trägers, ausgeschrieben oder selbst durchgeführt werden) meldet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Jannina

Wie schon erwähnt wurde, gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage.
Was unter anderem daran liegt, dass es den geregelten Rettungsdienst in Deutschland noch gar nicht so lange gibt.
im Gegensatz zu den Freiwilligen Feuerwehren, die gibt es schon seit Jahrhunderten. (Rettungsdienste erst seit einigen Jahrzehnten)

Als man einen Ausfall des Bevölkerungsschutzes mit diesem Gesetz damals vermeiden bzw auffangen wollte, gab es schlicht noch keinen Regelrettungsdienst in der BRD, somit brauchte das nicht geregelt werden.

Zweites Problem: in Gegensatz zu freiwilligen Feuerwehrmännern und Frauen brauchst du für den Rettungsdienst Personen die die entsprechende Berufliche Ausbildung absolviert haben.

Du kannst also nicht irgendwen verpflichten, sondern nur Rettungsfachpersonal wie RA oder NFS ( ob man theoretisch einen RS verpflichten könnte weiß ich nicht, da es keine Berufsausbildung ist sondern nur ein Lehrgang)

Es gibt aus selbigem Grund ja auch keine Grundlage Personalprobleme der Polizei durch Zwangsverpflichtung aufzufangen. Eben weil das nicht jeder machen kann, sondern nur ausgebildete Polizisten

Soweit ich gehört habe geht sowas auch zwangsweise um die Versorgung zu gewährleisten. Bin da aber nicht zu 100 Prozent sicher