Kann man beim DRK ein Schülerpraktikum machen?

5 Antworten

Ich habe mich auch für ein Schülerpraktikum beworben (9.Klasse) beim DRK, beim Rettungsdienst. Dieses findet Anfang nächsten Jahres statt, somit weiß ich bis jetzt nur das es bei uns zumindest möglich ist ein Praktikum dort durchzuführen, auch wenn man unter 18 ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also um RTW bzw. KTW zu fahren brauchst du 1. die bestimmten Qualifikationen (San C + Einweisungen aif sämtliche Geräte; bzw. SanH + die Einweisungen) 2. musst du mindestens 18 sein.

Ich denke also nicht, dass das mit dem Praktikum was wird..

Ich denke schon das das möglich ist. Aber am besten einfach mal bei deinem DRK Ortsverband nachfragen.

Im Rettungsdienst nicht, da gilt ein Mindestalter von 18 Jahren und es muss eine notfallmedizinische Qualifikation vorhanden sein. Für ein drittes Besatzungsmitglied gibt es was die Qualifikation betrifft keine gesetzlichen Vorgaben, im Rettungsdienst jedoch logischerweise zumeist eine rettungsdienstliche Qualifikation, also mindestens Rettungshelfer. Selten reicht der Sanitäter= 48 Stunden. Übrigens gibt es 4 nichtärztliche Qualifikationen für unterschiedliche Tätigkeiten.

Sanitäter/Sanitätshelfer. Keine einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Ausbildung meist Erste- Hilfe Kurs und Sanitätslehrgang 48 Stunden, also eine Woche. Ehrenamtliche Betreuung von Veranstaltungen, Erste- Hilfe leisten bis der Rettungsdienst eintrifft.

Rettungshelfer. Landesrechtlich geregelte Ausbildung, in den meisten Bundesländern 320 Stunden. Fahrer im qualifizierten Krankentransport, keine Notfallrettung, außer als drittes Besatzungsmitglied.

Rettungssanitäter. Mindestens 520 Stunden Ausbildung, vier Ausbildungsmodule. Fahrer und Assistent des höherqualifizierten Personals in der Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport eigenständig.

Rettungsassistent. Bis 2014 höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Zweijährige Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung. Aktuell noch Verantwortlicher auf Rettungswagen, wird nach und nach vom neuen Berufsbild Notfallsanitäter ersetzt. Ausbildungsziel nach dem Rettungsassistentengesetz (RettAssG) war "eigenständiges durchführen von Notfalleinsätzen, bei denen bis zur Ankunft im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes aber eine qualifizierte Betreuung notwendig ist, herstellen und sichern der Transportfähigkeit von Notfallpatienten, überwachen der lebenswichtigen Körperfunktionen während dem Transport, in lebensbedrohlichen Fällen durchführen lebensrettender Maßnahmen bis zur Übernahme der Behandlung durch einen Arzt, Assistenz des Arztes".

Notfallsanitäter. Seit 2014 neue höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst, ersetzt den Rettungsassistenten. Ausbildung: drei Jahre mit staatlicher Abschlussprüfung.

Hier im Landkreis ist es nicht möglich erst ab 18