Kann man auf einen Brief einfach die neue Adresse draufschreiben, wenn der Empf. verzogen ist?

9 Antworten

Meine Güte, hier ist ja was los. Ich habe nicht gefragt, ob meine Nachbarin einen Nachsendeauftrag stellen soll, sondern nur, ob man eine Marke draufkleben muss bzw. die Briefe mit Angabe einer neuen Adresse wieder einwerfen kann. Ich wollte lediglich wissen, wie die Post das handhabt und ob es erlaubt ist.

Wie ich mich mit meiner Nachbarin einige und ob sie einen Nachsendeauftrag stellt oder nicht, und ob die Adresse fest ist oder nicht, das ist doch unsere Sache und geht Euch alle überhaupt nichts an!

Und ich finde nicht, dass es eine "blöde" Frage ist, bloß weil ich hier nicht gleich mein ganzes Privatleben ausbreite. Und das Wort "blöd" empfinde ich schon als etwas unhöflich.

Du kannst beides machen. Machst Du das 2., geht der Brief an den Absender zurück, der hat dann gleich die neue Adresse. Neu frankieren mußt Du nicht.

Zackenking  05.03.2010, 08:20

Und wie soll das gehen, wenn man die Adresse nicht bekannt ist?

0
Leon97531  05.03.2010, 09:10
@Stefkapopefka

Na dann soll deine Nachbarin einen Nachsendeauftrag stellen, und Du solltest die Briefe nicht mehr annehmen, so einfach ist das.

0
Stefkapopefka 
Fragesteller
 05.03.2010, 15:06
@Leon97531

Ja, danke für den Tipp, das war aber nicht die Frage, das kann ich mir auch selber denken.

0

So wie Sie sich die Sache vorstellen, kann es für den Empfänger teuer werden. Normalerweise gibt man bei der Post vor dem Umzug die neue Adresse an, um Briefe usw. nach dem Umzug problemlos zu bekommen. Ein Zusteller hat damit nichts zu tun. Woher soll er wissen, welche Person wohin gezogen ist. Er kann höchstens die Briefe wieder mitnehmen und diese dann an den Absender zurückgehen lassen. Ich an Ihrer Stelle würde mich gar nicht um die Sachen kümmern, weil es eventuell bei Verlust eines Briefes zu Unstimmigkeiten kommen kann. Man bezichtigt Sie dann des Diebstahl oder Verletzung des Briefgeheimnisses.

Stefkapopefka 
Fragesteller
 05.03.2010, 08:36

Ich glaube nicht, dass ich irgendeiner Sache bezichtigt werde, denn die Nachbarin hat mich ja selbst drum gebeten. Sie konnte ihre neues Adresse der Post nicht mitteilen, weil diese nur vorläufig ist.

0
Leon97531  05.03.2010, 09:04
@Stefkapopefka

Wenn diese Adresse nur vorläufig ist, und du um Weiterleitung der Post gebeten wurdest und dem zugestimmt hast, WARUM willst du dann die Post zurückschicken ?
Wenn du keine Lust mehr hast die Post weiterzuleiten, dann teile dies deiner ehemaligen Nachbarin mit, nimm diese Post nicht mehr an und gut ist.

0

ja das geht mit dem hinweis verzogen nach

Ich frage mich, warum es so schwer ist, eine Frage zu beantworten, OHNE den Fragesteller zu ermahnen, obwohl man den Sachverhalt nicht kennt!

Leon97531  05.03.2010, 09:08

Irgendwie redest du wirres und nicht zusammenpassendes Zeug.
Du sagst jetzt im nachhinein, dass du gebeten wurdest die Post entgegenzunehmen und weiterzuleiten, dem hast du scheinbar zugestimmt, und nun möchtest du diese Post welche Du weiterleiten sollst an den Absender zurückschicken, mit einer Adresse welche nach deiner Angabe nicht fest ist ?

0
Sandra3251  05.03.2010, 10:08

@ Stefkapopefka
und warum stellst du so blöde Fragen ohne den entsprechenden Sachverhalt zu erwähnen ?
Die Antworten können nur so gut sein wie es anhand der Fragestellung und der zur Verfügung gestellten Informationen möglich ist.

0
Stefkapopefka 
Fragesteller
 05.03.2010, 15:05
@Sandra3251

Weil der Sachverhalt nichts damit zu tun hat! Ich habe meine Frage klar und deutlich gestellt, es ging dabei nicht um Nachsendeauftrag ja oder nein.

0