Kann jemand das ins heutige Deutsch übersetzten?

5 Antworten

Hallo,

Also, ich kann nicht alles lesen, aber das müsste heißen:

Amtliche Bekanntmachung

Auf Beschluss des Braunschweigischen Staatsministeriums verbiete ich auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von ... und Staat gegen die kommunistische Gefahr vom 28. Februar des Jahres hiermit auf die Dauer von zwei Wochen alle im Freistaate Braunschweig erscheinenden kommunistischen und sozialdemokratischen Druckschriften sowie Aufzüge, öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen und Mitgliederversammlungen der AFD (?) und der SPD (?) und der ihnen angeschlossenen Organisationen, wie Reichsbanner und Eiserne Front. Trotz dieses Verbotes erscheinende Druckschriften der genannten Parteien und Organisationen sind sofort zu beschlagnahmen und einzuziehen.

Braunschweig, den 1. März 1933.

Der Braunschweigische Minister des Innern.

Ich hoffe, alles soweit korrekt...

Was im Bild fett ist, ist bei mir dann auch fett.

mulan  16.09.2021, 22:59

KPD, sicher nicht AFD

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Lieblie  17.09.2021, 06:14
@mulan

Okay, das könnte ich nicht lesen.

Tut mir leid.

Danke

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Das haben wir in der Schule gelernt (9. Klasse, Deutschunterricht)!

Amtliche Bekanntmachung

Auf Beschluss des Braunschweigischen Staatsministeriums verbiete ich auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat gegen die kommunistische Gefahr vom 28. Februar des Jahres hiermit auf die Dauer von zwei Wochen alle im Freistaate Braunschweig erscheinenden kommunistischen und sozialdemokratischen Druckschriften sowie Aufzüge, öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen und Mitgliederversammlungen der KPD und der SPD und der ihnen angeschlossenen Organisationen, wie Reichsbanner und Eiserne Front. Trotz dieses Verbotes erscheinende Druckschriften der genannten Parteien und Organisationen sind sofort zu beschlagnahmen und einzuziehen.

Braunschweig, den 1. März 1933.

Der Braunschweigische Minister des Innern.

Das braucht man doch nicht übersetzen, diese Schrift gibt es sogar in "Word".

Amtliche Bekanntmachung

Auf Beschluss des Braunschweigischen Staatsministeriums verbiete ich auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat gegen die kommunistische Gefahr von 28. Februar 1933, hiermit auf die Dauer von zwei Wochen alle im Freistaat Braunschweig erscheinenden kommunistischen und sozialdemokratischen Druckschriften sowie Aufzüge, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen und Mitgliederversammlungen der KPD und der SPD und der ihnen angeschlossenen Organisationen, wie Reichsbanner und Eiserne Front. Trotz dieses Verbotes erscheinende Druckschriften der genannten Parteien und Organisationen sind sofort zu beschlagnahmen und einzuziehen.

Braunschweig den 1. März 1933

Der Braunschweigische Minister des Inneren