Kann ich wegen entschuldigte Fehlstunden von schule fliegen

5 Antworten

wenn sie entschuldigt sind kann der rauswurf theoretisch nicht erfolgen, allerdings kann, wenn dir in einem fach mehr als die hälfte der stunden fehlen dieses fach aberkannt werden (als wärest du nie da erschienen und hättest nicht dran teilgenommen)

zudem ist es auch eine frage, ob du fehlstunden hattest, weil der zug außerplanmäßig nicht fuhr oder ob der zug den streik angekündigt hatte und du zu den angekündigten Zeiten nicht erschienen bist, denn zu diesen hättest du vorrausplanen können/sollen wie du zur schule kommst

da kann ich dir nichts genaues zu sagen, aber ich glaube bei stunden wo du hättest erscheinen können weil der streik für die zeit angekündigt war, könnte es auslegungs-Sache sein du kannst so oder so ein Gespräch mit dem Schulleiter suchen und versuchen ihm die Sache zu erklären, sollte er ein vernünftiger mensch sein sollte es da keine Probleme geben (außer der Nervosität die man vor solchen treffen immer hat) zudem sollte das Gespräch, wenn der Lehrer der dich von der schule fliegen lassen will etwas gegen dich hat, vielleicht erstmal ohne diesen stattfinden, damit er dich nicht unterbricht und nicht gegen jedes Argument das du vorbringst sofort eine gegenantwort findet um das Argument zu zerstampfen

sollte dann der rausschmiss kommen, kann man immer noch versuchen, gerichtlich dagegen anzugehen oder sich bei einer anderen schule zu bewerben

Jaein. Ich weiß nicht ob der Lehrer das kann. Die Handwerkskammer oder die Ausbildungsstelle, können das auf jeden Fall. Im schlimmsten Fall musst Du das Jahr wiederholen. Bei zu häufigem Fehlen verstößt Du gegen §13 des Berufsbildungsgesetzes

http://www.azubi-azubine.de

Eigentlich nicht. Bei uns fliegt man nur, wenn man innerhalb von 30 Tagen 20 unentschuldigte hat. Ich denke das Gespräch dient nur dazu, mit dir darüber zu sprechen.

Meine Tochter durfte in ihrer Ausbildung nur eine bestimmte Zahl von Fehltagen haben - egal, ob entschuldigt oder nicht. Wäre die Zahl überschritten worden, hätte sie nochmal von vorn anfangen müssen.

Unternehmen kannst Du leider nichts. Sicher steht auch in Deinem Ausbildungsvertrag was zu den zugelassenen Fehlzeiten.

BatuhanU 
Fragesteller
 05.02.2015, 13:12

Ich mache keine Ausbildung sondern zurzeit meinen Abschluss nach :) wäre lieb wenn Sie mir dafür ne Auskunft geben könnten

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beangato  05.02.2015, 13:18
@BatuhanU

Das kann ich nicht, tut mir leid.

Lies doch mal in Deinem Schulrecht nach.

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Ich mache keine Ausbildung sondern zurzeit meinen Abschluss nach :) wäre lieb wenn Sie mir dafür ne Auskunft geben könnten