Kann ich um Punkt 24 Uhr zu meinem 18. Geburtstag Auto fahren mit B17-Bescheinigung?
Ich habe bald Geburtstag und will genau um 24 Uhr, wenn ich 18 statt 17 werde anfangen zu fahren. Ich habe meinen Führerschein bereits in Form der B17-Bescheinigung. Darf ich mit dieser bereits alleine direkt an meinem Geburtstag fahren, wenn ich auch noch nicht den Kartenführerschein habe?
4 Antworten
Die Lösung findet sich in §48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dort steht:
"Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat."
Das Mindestalter in §10 1 Satz 1 Nummer 5 ist 18 Jahre.
Fazit: Ja, ab Beginn Deines Geburtstages darfst Du alleine Fahren, da dann die Auflage entfällt.
Ab 0 Uhr und 1.Minute kannst du die Gummis über den Asphalt schieben..... Am Anfang aber schön sachte, Vorsichtig und nicht Übertreiben .......
Ja!
(falls man es einfach beantwortet haben will)
Ja ab 0Uhr