Fahren mit abgelaufenen B17 Führerschein?
Hi ich bin vor kurzem 18 geworden und habe das begleitete Fahren mit 17 gemacht. Leider ist mein Führerschein nicht gedruckt worden und ich habe mich nicht rechtzeitig darum gekümmert sodass der Führerschein fürs begleitete Fahren abgelaufen ist(bis zu 3 Monate nach dem 18.)
Ich bin jetzt gerade dabei den Kartenführerschein neu zu beantragen. Das dauert allerdings bis zu einem Monat.
Welche Strafe erwartet mich wenn ich jetzt trotzdem Auto fahre? Auch vor dem Hintergrund meiner Probezeit.
Vielen Dank
3 Antworten
Hi, wenn Du nicht unfreundlich bei der Kontrolle bist, eine mündliche Verwarnung.
Ansonsten 10 € Verwarnungsgeld.
Ach Edit: Lass Dich durch falsche Antworten nicht verunsichern
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Die Fahrerlaubnis hat er eben nicht:
sodass der Führerschein fürs begleitete Fahren abgelaufen ist(bis zu 3 Monate nach dem 18.)
Lesen und verstehen:
Ab dem Alter von 18 Jahren darf mit der Prüfungsbescheinigung auch ohne Begleitung gefahren werden. Die rosa Bescheinigung ist noch bis zu drei Monate nach Deinem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie jedoch abgelaufen. Wird die Prüfungsbescheinigung während der 3-Monats-Frist nicht gegen den Kartenführerschein umgetauscht, besitzt Du jedoch anschließend keinen gültigen Führerschein mehr. Wer drei Monate nach dem 18. Geburtstag dann ohne regulären Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Daher sollte der Führerschein auf jeden Fall innerhalb der 3-Monats-Frist bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. https://www.bf17.de/news/details/article/eure-fragen-zum-bf17-2.html
Kein gültiger Führerschein bedeutet nicht, keine Fahrerlaubnis, Es ist nur eine Ornungswidrigkeit.
Sobald Geburtstag + 3 Monate vorbei sind -> du bist wieder Fußgänger wenn du keine OWI begehen willst.
Ansonsten wäre es "Fahren ohne Führerschein". Nicht ganz so schlimm wie "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aber eben blöd da noch mal extra was zahlen zu müssen - plus das Theater.
Die Fahrerlaubnis hat er ja, nur den Führerschein nicht. Das ist nicht dasselbe.