Volle Theorie bei Führerschein B17 obwohl A1?
Hey, ich habe vor nicht ganz einem Jahr meinen A1 Führerschein gemacht und wollte mich nun zu B17 (also Begleitetes Fahren) anmelden, aber die bei der Fahrschule meinte, ich müsse alle 12 Grundtheorie Stunden machen, obwohl die doch 2 Jahre gültig sind oder nicht?
Sie meinte, dass diese nicht gültig sind, weil der B Führerschein ja ein Neuerwerb ist, aber die Grundtheorie ja immer die gleiche ist
Bitte um Antwort, bevor ich die ganze Theorie noch mal machen muss
1 Antwort
Hallo,
die Gültigkeit der Ausbildung für eine Fahrerlaubnis hat mit einer weiteren Fahrerlaubnis nichts zu tun.
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Allerdings benötigt man, wenn man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, grundsätzlich nur 6 Doppelstunden des theoretischen Grundstoffs.
Aber auch 12 Doppelstunden können sicher nicht schaden ;-)
Viele Grüße
Michael